Hochschulzugangsberechtigung
Die wichtigsten Voraussetzungen für die Einschreibung (Immatrikulation) an der Universität des Saarlandes sind der Nachweis der erforderlichen Qualifikation, die Zulassung, sofern im gewünschten Studiengang Zulassungsvoraussetzungen bestehen (2) und der Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache (Deutschkenntnisse).
1. Die Qualifikation für ein Studium wird durch die Hochschulreife nachgewiesen. Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium aller Studiengänge. Sie wird z.B. erworben durch ein Abiturzeugnis oder eine vom zuständigen Ministerium verliehene oder als gleichwertig anerkannte Hochschulzugangsberechtigung, z.B. aufgrund eines abgeschlossenen Fachhochschulstudiums nach dem Erwerb der Fachhochschulreife. (Nicht ausreichend ist ein Fachoberschulabschluß, der lediglich die Fachhochschulreife vermittelt.)
Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt nur zum Studium bestimmter Studiengänge. Unter zusätzlichen Bedingungen kann man z.B. mit einem Abschlußzeugnis der Akademie für Arbeit und Sozialwesen des Saarlandes oder der Musikhochschule oder auch entsprechender Einrichtungen anderer Bundesländer ein mit dem bisherigen Studium verwandtes Studium an der Universität des Saarlandes aufnehmen; insbesondere ist es inzwischen auch möglich, nach dem Erwerb der Fachhochschulreife und nach einer erfolgreich (Mindestnote 2,5) abgelegten Vor- oder Zwischenprüfung an einer Fachhochschule und ggf. abgeschlossenen Brückenkursen (insgesondere bei Gesamthochschulen) an der Universität des Saarlandes immatrikuliert zu werden; vgl. Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an der Universität des Saarlandes.Sofern Sie eine solche Zwischenprüfung oder ein solches Vordiplom in einem anderen Bundesland außerhalb des Saarlandes erworben haben, muß neben den oben erwähnten Voraussetzungen zusätzlich dieses Vordiplom oder diese Zwischenprüfung in dem Bundesland, in dem es/sie erworben wurde, eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung vermitteln.
Eine fachgebundene Studienberechtigung kann an besonders qualifizierte Berufstätige ohne Abitur für das Studium eines bestimmten Studienganges verliehen werden; zu den Einzelheiten siehe Verordnung über die Studienberechtigung für die Hochschulen des Saarlandes durch besondere berufliche Qualifikation. Näheres siehe besondere Informationen.
Wichtig:
Deutsche Bewerber/innen, die ihre Hochschulzugangberechtigung im Ausland erworben haben, benötigen eine Bescheinigung über die Anerkennung dieses Zeugnisses (mit Feststellung der Durchschnittsnote) durch das Kultusministerium des Bundeslandes, in dem sie ihren Wohnsitz haben; bei Studienbewerber/innen ohne Wohnsitz in Deutschland entscheidet die
Zentrale Zeugnisanerkennungsstelle
bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postfach 30 08 65
D-40408 Düsseldorf
Tel.: 0211/4750.
Diese Regelung gilt auch für Deutsche, die gleichzeitig eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen.
2. Ob für die Aufnahme eines Studiums an der Universität des Saarlandes eine besondere Zulassung (mit vorheriger Bewerbung) erforderlich ist, wird für jedes Semester durch Rechtsverordnung festgelegt, und zwar etwa Anfang Juni für das folgende Wintersemester und im Dezember für das folgende Sommersemester. Ob für das gewünschte Studium Zulassungsbeschränkungen bestehen ersehen Sie aus der Übersicht Fächerangebot.
Sofern Zulassungsbeschränkungen eingeführt sind, ist eine Immatrikulation nicht garantiert!
3. Wer kein deutsches Abiturzeugnis besitzt, muß einen Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse vorlegen.





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