Zweithörer


Eingeschriebene Studierende anderer Hochschulen, insbesondere der Region Saarland-Lothringen-Luxemburg-Trier-Westpfalz-Wallonien, können auf Antrag und im Rahmen der vorhandenen Studienplatzkapazität als Zweithörerinnen/Zweithörer mit der Berechtigung zum Besuch bestimmter Lehrveranstaltungen und zur Ablegung von Prüfungen zugelassen werden, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird. Dies gilt insbesondere für Lehrveranstaltungen, die an der eigenen Universität nicht angeboten werden. Sie müssen hierzu die in der Studienordnung verankerten Voraussetzungen erfüllen.

Die Gebühr für Zweithörer beträgt 227,15 EUR pro Semester
(200,00 EUR Studiengebühr + 27,15 EUR Studentischer Sozial-
beitrag). Zweithörer der Region Saarland-Lothringen-Luxemburg-Trier-Westpfalz-Wallonien sind gegenseitig von Gebühren / Beiträge befreit.

Nach Feststellung der Berechtigung erfolgt die Einschreibung als Zweithörerin/Zweithörer unter Angabe der Lehrveranstaltungen, an denen die Bewerberin/der Bewerber teilnehmen will. Eine Einschreibfrist besteht nicht.  

 

Formular für die Beantragung der Zweithörerschaft