Das Gasthörerstudium

Das Gasthörerstudium

bietet wissenschaftlich Interessierten die Möglichkeit, sich aus vielen hundert für Gasthörer geöffneten Lehrveranstaltungen ein individuelles Programm zusammenzustellen. Welche und wie viele Veranstaltungen Sie besuchen, bleibt allein Ihrer Wahl überlassen. Selbstverständlich können Sie darüber hinaus auch andere Weiterbildungsveranstaltungen der Universität in Anspruch nehmen, wenn Sie die im Studienführer Weiterbildung genannten Bedingungen (z.B. unter Umständen Entrichtung einer zusätzlichen Gebühr) erfüllen. 
Welche Veranstaltungen für Gasthörerstudierende zugänglich sind, können Sie dem Studienführer Weiterbildung entnehmen. Einer gesonderten Genehmigung durch die anbietenden Dozenten bedarf es bei diesen Veranstaltungen in der Regel nicht mehr. Gasthörer sein ist ein besonderer Status. 
 
HINWEIS: Sollten bereits gewählte Veranstaltungen ausfallen, können wir die Gasthörergebühr nicht zurückerstatten!

 

Wie werden Sie Gasthörer?

Um Gasthörer zu werden, ist es erforderlich, sich einzuschreiben. Die Anmeldeformulare für ein Gasthörerstudium erhalten Sie im Studierendensekretariat, Gebäude A 4 2, Erdgeschoss und in der allgemeinen Informationsstelle im Studienzentrum, Gebäude A4 4. Die Einschreibunterlagen können auch beim Zentrum für lebenslanges Lernen angefordert werden. Sie haben auch die Möglichkeit, diese auszudrucken (s.o.) oder über den Link Bestellservice Infopaket online zu ordern. Die Möglichkeit zur Einschreibung besteht zu festgelegten Terminen. Dies gilt auch für Gasthörer mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Die Einschreibung sollte ab sofort nur noch postalisch unter folgender Adresse erfolgen:

Universität des Saarlandes
Studierendensekretariat, 
Geb. A4 2
Postfach 15 11 50
66041 Saarbrücken

 

Die Gasthörergebühr

Der Gesetzgeber hat die Universität des Saarlandes im "Saarländischen Hochschulgebührengesetz vom 20.3.2002" auch aufgefordert, u.a. die Gebühren im Gasthörerstudium nach Art und Umfang des Studiums zu differenzieren. Die Gebührenordnung wurde am 10. Januar 2008 wie folgt geändert:
 

Es gibt zwei Gebührenstufen:
 
 1. Die Gebühr für Gasthörer/Gasthörerinnen (§1 Nr.5) beträgt pro Semester 60,- Euro.

2. Sie beträgt pro Semester 90,- Euro, wenn die Einschreibung für den Besuch von mindestens zwei Lehrveranstaltungen, die nicht Vorlesungen sind (Seminare, Brückenkurse) oder für den Besuch von Vorlesungen im Umfang von mehr als sechs Semesterwochenstunden beantragt wird.


 3. Die Zahlung der Gebühr für Gasthörer/ Gasthörerinnen entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung von Gebühren für die Teilnahme an sonstigen Weiterbildungs-veranstaltungen gemäß § 4 der Gebührenordnung.

 

Was brauchen Sie für die Einschreibung?

  1. Ihren Antrag auf Immatrikulation als Gasthörer (mit den aus dem Studienführer Weiterbildung ausgewählten Lehrveranstaltungen) und

  2. den Gasthörerschein (ebenfalls mit den ausgewählten Lehrveranstaltungen).

  3.  Sie benötigen für die Einschreibung eine Einzahlungsquittung über die Einzahlung von € 61,30 bzw. € 91,30 (das ist die Gasthörergebühr in Höhe von € 60,00 bzw. € 90,00 und ein Versicherungsbeitrag in Höhe von € 1,30) auf das 
     Konto der Universität des Saarlandes, (Konto Nr.: 330000) bei der Bank1Saar, Saarbrücken (BLZ 591 900 00). Zu Gunsten des Titels 824 00 00.
     HINWEIS:
     Im Verwendungszweck des Zahlungsbelegs ist bei "Wiedereinschreibern" unbedingt die Matrikelnummer anzugeben. 
     Sofern Sie sich zum ersten Mal als Gasthörer/in anmelden, tragen Sie unter Verwendungszweck bitte Ihren vollständigen Namen ein.

Ihre Einschreibung ist nur möglich, wenn die Unterlagen von Ihnen vollständig ausgefüllt vorgelegt werden.

Durch die Einschreibung erhalten Sie den Status eines Gasthörers der Universität des Saarlandes. Auf Ihrem Gasthörerschein können Sie sich die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen bestätigen ("testieren") lassen.

 

Besondere Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an den für Gasthörerstudierende geöffneten Veranstaltungen, wie z.B. Abitur oder ein Hochschulabschluss, bestehen nicht.

Entscheidend ist einzig und allein Ihr Interesse.

 

Als Gasthörer eingeschrieben - was nun?

Mit der Einschreibung haben Sie alle notwendigen Formalitäten erledigt. Sie haben durch die Entrichtung der Gebühr das Recht erworben, an den für Gasthörern geöffneten Lehrveranstaltungen teilzunehmen. Mit dem Gasthörerschein können Sie sich ggf. als Gasthörer ausweisen. Sie brauchen jetzt nur noch zu den (von Ihnen aus dem Studienführer Weiterbildung ausgewählten) Veranstaltungen hinzugehen und daran teilzunehmen. 
 Fragen zum Veranstaltungsablauf beantwortet der jeweilige Dozent.

 

Rückmeldung von Gasthörern

Das Gasthörerstudium kennt kein besonderes Rückmeldeverfahren. Auch wenn Sie bereits im aktuellen Semester als Gasthörer der Universität des Saarlandes eingeschrieben waren und dies im folgenden Semester bleiben wollen, benötigen Sie die o.g. Unterlagen und senden diese bitte an folgende Adresse:

Universität des Saarlandes
 Studierendensekretariat

Gebäude A 4 2
 Postfach 15 11 50
 66041 Saarbrücken