Finanzierung
- Sie sind förderberechtigt, wenn Sie die Voraussetzungen für einen Erasmus-Aufenthalt erfüllen.
- Erstattet werden von der EU Reisekosten sowie Lebenshaltungskosten an der jeweiligen Hochschule.
- Der Erasmus-Mobilitätszuschuss beinhaltet Fahrt- und Aufenthaltskosten. Die Mobilitätszuschüsse werden gemäß dem jeweils geltenden Reisekostengesetz und nach den Länderhöchstsätzen der EU bezahlt. Wochenende und Ferien können nur bezuschusst werden, wenn nachweislich an diesen Tagen gearbeitet oder gereist wurde (z. B. durch Bestätigung der Gasthochschule).
- Für eine durchschnittliche Dauer (Tage/Personen) von bis zu 5 Tagen wird ein Betrag in Höhe von 150,- EUR/Tag bewilligt. Ab einer durchschnittlichen Dauer von 6 Tagen wird ein Tagessatz in Höhe von 110,- EUR bewilligt.
- Nach Rückkehr sind alle Originalbelege im International Office vorzulegen.
Ansprechpartner

Fabienne Saunier
Institutionelle LLP-/Erasmus Koordinatorin
Geb. A4 4, Raum 2.22
Tel.: +49 (0)681 302 71107
Fax: +49 (0)681 302 71101
Sprechstunden:
Sprechstunden Outgoings:
Montags: 10:30h-12:30h
Donnerstags: 14:00h-15:00h
Bitte in die Sprechstundenliste (neben Zi 2.22) eintragen.
Sprechstunden Incomings:
Dienstags: 14:00h-15:00h
Donnerstag: 10:30h-11:30h
Keine Anmeldung erforderlich.
Ulrike Müden
Akademisches Auslandsamt - International Office
Tel.: +49 (0)681 302 57563
Fax: +49 (0)681 302 4489
DAAD ERASMUS
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