Erfindungsmeldung

 

Nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbNErfG) muss ein Arbeitnehmer jede Erfindung unverzüglich seinem Arbeitgeber anzeigen. Handelt es sich um eine Diensterfindung, so ist die Hochschule berechtigt, diese in Anspruch zu nehmen und zu verwerten.

 

Die Meldung der Erfindung muss schriftlich an den Arbeitgeber (die Hochschule) erfolgen. Bitte verwenden Sie dazu das Erfindungsmeldungsformular. Das Formular kann online ausgefüllt werden. Drucken Sie das Formular anschließend aus und versenden es bitte mit original Unterschrift.

 

Die PVA berät Sie bei allen Fragen rund um die Erfindungsmeldung.


Zum Download:

Kontakt:

Patentverwertungsagentur der saarländischen Hochschulen (PVA) 
Campus A1.1, Starterzentrum
66123 Saarbrücken

Fax: 0681/93 86 903

 

Ihre Ansprechpartner:

Dipl.-Kfm. Axel Koch 

(MBA)

a.koch(at)mx.uni-saarland.de

Tel.: 0681/93 86 376

 

Bereich Life Science:

Dr. Susanne Heiligenstein

(Dipl.-Biol.)

s.heiligenstein(at)univw.uni-saarland.de

Tel.:                0681/302-71314 

Tel. Homburg:  06841/16-26913

 

Bereich Computer Science:

Dr. Conny Clausen

(Dipl.-Math.)

c.clausen(at)univw.uni-saarland.de

Tel.: 0681/302-71302

 

Bereich Ingenieurwissenschaften/Physik:

Dr. Hauke Studier 

(Dipl.-Phys.)

h.studier(at)univw.uni-saarland.de

Tel.: 0681/302-6340