Berufspraktische Tätigkeit (Industriepraktikum)

Mit Hilfe dieser in einem Wirtschaftsunternehmen stattfindenden Tätigkeit soll den Studierenden die berufliche Praxis in dem gewählten Fachgebiet nahegebracht werden. Dadurch werden nicht nur Verständnis und Motivation für das Studium gefördert, sondern es wird auch der spätere Übergang in das Berufsleben erleichtert. Der Student bzw. die Studentin soll schließlich durch die Zusammenarbeit mit Betriebsangehörigen Einblick in die technische, wirtschaftliche und besonders auch die soziale Realität eines Unternehmens gewinnen. Die Absolvierung der berufspraktischen Tätigkeit wird durch ein vom Praktikanten zu führendes Berichtsheft und ein Zeugnis des/der ausbildenden Unternehmen(s) nachgewiesen.

Da je nach Studiengang der Umfang der geforderten berufspraktischen Tätigkeit unterschiedlich ist, listen die folgenden Übersichten die Anforderungen der einzelnen Studiengänge auf.

Richtlinien und Informationen für auslaufende Studiengänge

Mikrotechnologie und Nanostrukturen (Bachelor)

8 Wochen Grundpraxis vor dem Bachelor; die Grundpraxis sollte möglichst vor Aufnahme des Studiums geleistet werden.

Richtlinien für Bachelor Mikrotechnologie und Nanostrukturen

Bescheinigung der Eignung der Fachpraxis

Bachelor Mechatronik

8 Wochen Grundpraxis vor dem Bachelor; die Grundpraxis sollte möglichst vor Aufnahme des Studiums geleistet werden.

Richtlinien für die berufspraktische Tätigkeit

Bescheinigung der Eignung der Fachpraxis

Lehramt Mechatronik

36 Wochen Betriebspraktikum, abzuleisten möglichst vor Aufnahme des Studiums, zusätzlich sind fünfwöchiges Orientierungspraktikum und weitere Fachdidaktische Schulpraktika studienbegleitend zu leisten.

 

Computer- und Kommunikationstechnik

Kein Industriepraktikum vorgeschrieben, aber dennoch empfehlenswert.

Kontakt:

  • Beratung zu und Anerkennung von Praktika:
    alle Professoren und Professorinnen der Fachrichtung Systems Engineering
  • für weitergehende Fragen: Prof. Dr.-Ing. Michael Vielhaber
    E-Mail: vielhaber(at)lkt.uni-saarland.de

    Sprechzeiten: nach Vereinbarung

Für Studierende des Lehramtsstudiengangs ist das Praktikantenamt des staatlichen Prüfungsamtes für das Lehramt an Schulen beim Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft des Saarlandes, Tel.: +49 (0) 681-92714-0 zuständig.

Die Universität bietet außerdem eine Praktikumsbörse an, über die sich Studierende über eine Praktikumsdatenbank informieren oder Studienanfänger eine Liste von Unternehmen, die Vorpraktika anbieten, finden können. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Koordinationsstelle Studium & Praxis.