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Prof. Dr. Johannes Welcker Fachbereich 2 Wirtschaftswissenschaft |
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"An anderen Universitäten ist es dem Dozenten untersagt, irgendein Honorar oder Hörgeld von seinen Studenten anzunehmen, so daß das Gehalt die einzige Einkunft ist, die er aus seinem Amt bezieht. Sein Interesse gerät in diesem Falle in einen so krassen Gegensatz zu den Pflichten, wie dies überhaupt nur möglich ist."
Adam Smith: Der Wohlstand der Nationen, Buch 5. Übersetzt
von H.C. Recktenwald, München 1974 (London 1776), S.646.
Der Zugang zu den Hochschulen ist für Fächer der Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie schon seit mehr als zehn Jahren beschränkt (Nunmerus Clausus, N.C.). Nun wird der NC auch für die Fächer Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre eingeführt. Der NC nützt den Fakultäten und damit hauptsächlich den Professoren: er verhindert einen Anstieg der Arbeitsbelastung, und er ermöglicht es ihnen den studentischen Protest für ihre Mittelanforderung beim Präsidenten der Universität bzw. beim Kultusminister zu mobilisieren. Der NC schadet den Jugendlichen: er verhindert die freie Berufswahl und behindert den Wechsel des Studienortes.
Unternehmer freuen sich über neue Kunden, Universitäten sperren sie aus. Die Ursache ist klar: die Universität hat keinen materiellen Nutzen von neuen Kunden. Die materiellen Interessen liegen im NC, da Universitäten, Fakultäten und Fachbereiche nicht die Möglichkeit haben, mit Leistungen um finanzielle Mittel zu konkurrieren, tragen sie den Wettbewerb mit Hilfe des NC auf dem Rücken der Jugendlichen aus. Verantwortlich für diese Fehlentwicklung ist ein falsches Organisationssystem. Professoren und Politiker sind in soweit verantwortlich, als sie dieses System unreflektiert hinnehmen:
Wie kann man Jugendliche ohne Vermögen zu zahlenden Kunden machen, um die sich die Universitäten reißen ?
Man streiche die Etats der Universitäten in den Haushalten der Länder und gebe die Mittel in Form von Bildungsgutscheinen den Jugendlichen. Ein Bildungsgutschein ist ein in Abschnitten aufgeteilter Gutschein über zum Beispiel 5.000,- DM pro Semester. Der Jugendliche kann damit Bildungsleistungen der Universität bezahlen. Die Einnahmen der Universitäten wären Hörergelder und Prüfungshonorare. Konkurrenz der Universitäten würde sichern, daß die Preise nicht zu hoch wären, daß die Anforderungen der Prüfungsordnungen den Bedürfnissen der Praxis entsprächen und daß die Studenten ihr Studium in der kürzest möglichen Zeit absolvieren könnten. Sofort werden den Universitäten nicht mehr zu viele, sondern zu wenige Studenten Sorge bereiten.
Selbstverständlich wird eine marktwirtschaftliche Steuerung
als unsozial denunziert werden. Dabei ermöglicht gerade ein System von
Bildungsgutscheinen eine Staffelung nach den Einkommen der Eltern und verhindert
damit eine Subventionierung der Reichen, die gerade im jetzigen System gegeben
ist.
Staatswirtschaftliche Organisationsformen werden heute sogar in den sozialistischen
Ländern in Frage gestellt. Dies sollte Anlaß sein, auch in der Bundesrepublik
Deutschland über deren Zweckmäßigkeit nachzudenken.
Veröffentlicht in: Wirtschaftswissenschaftliches Studium WiSt, 18. Jg.,
Heft 8, August 1988, S. 377.
Bei Fragen oder Anregungen:
Prof. J. Welcker