Philosophische Fakultät I Universität des Saarlandes
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Herzlich Willkommen auf der Webseite der Fakultät 3 - Philosophische Fakultät I -
Geschichts- und Kulturwissenschaften!


Studiengebühren

Formel, nach der die besten Studierenden für die Gebührenbefreiung ermittelt werden

    

Wichtiger Hinweis: Die Veranstaltungen und Leistungsprüfungen für die nicht modularisierten Studiengänge wurden nachträglich mit Leistungspunkten (Credit Points) versehen, sodass auch Studierende dieser Studiengänge eine Befreiung beantragen können.

Wenn Leistungen erbracht werden im Umfang von bis zu

Wenn Leistungen erbracht werden im Umfang von mehr als
  • 14 CP (nicht-modularisierte Studiengänge) 
  •  7 CP (modularisierte Studiengänge) 
  • 14 CP (nicht-modularisierte Studiengänge) 
  •  7 CP (modularisierte Studiengänge) 
Formel 1: Formel 2:
Gewichtete Summe der Noten und CP
  Summe der CP
Gewichtete Summe der Noten und CP  -   ln(Summe der CP –14 bzw.  7)
                                      Summe der CP                                                  5
Formel 1: Die Einzelnoten sind mit den Leistungspunkten (CP) der betreffenden Lehrveranstaltung bzw. Prüfung zu multiplizieren; die entstehenden Produkte sind zu addieren. So ergibt sich die gewichtete Summe der Noten und CP. Das Ergebnis ist durch die Summe der CP zu dividieren. Formel 2: Wenn Leistungen im Umfang von mehr als 14 bzw. 7 CP erbracht worden sind, ist von der nach Formel 1 berechneten Durchschnittsnote ein Wert abzuziehen, der nach dem zweiten Teil der Formel 2 berechnet wird.
  • Die Berechnung folgt dem traditionellen Notensystem (Noten von 1 bis 6). Wenn nach dem Punktesystem 14 oder 15 Punkte vorliegen, werden beide Punktzahlen als 1,0 gewertet. 
  • Wenn die Formel bei mehreren Studierenden eines Faches zum gleichen Ergebnis führt, wird aufgrund der Leistungen in dem anderen Studienfach/den anderen Studienfächern entschieden.
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