Philosophische Fakultät I Universität des Saarlandes
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Geschichts- und Kulturwissenschaften!


Studiengebühren

Leistungsbezogene Befreiung von Studiengebühren

Verfahren der Philosophischen Fakultät I
Auf Antrag des Studiendekans können bis zu 5 % der Studierenden unserer Fakultät von den Studiengebühren befreit werden. 
Der Fakultätsrat hat folgendes Verfahren beschlossen:
  •  Die Befreiung erfolgt im Voraus.
  •  Befreit werden konnten in den einzelnen Fächern für das SS 09:
Fach mögliche Befreiungen
FR 3.1 Philosophie 4
FR 3.2 Ev. Theologie 2
FR 3.3 Kath. Theologie 5
FR 3.4 Geschichte (inkl. Alte Geschichte) 13
FR 3.6 Klass. Philologie 3
FR 3.7 Vor- und Frühgeschichte 1
FR 3.8 Klass. Archäologie 1
FR 3.9 Kunstgeschichte 3
FR 3.10 Musikwissenschaft
2
HoK 16
Bildwissenschaften der Künste 1
gesamt 51
  • Hierbei ist zu beachten, dass eine Befreiung nur bei entsprechender Leistung erfolgen kann, die jeweils durch einen Leistungsnachweis belegt sein muss. Leistungsnachweise können entweder durch benotete Veranstaltungen oder anhand von nachprüfbaren Leistungen (z. B. Klausur, Hausarbeit) erworben werden. Noten nach dem 15-Punkte-System werden entsprechend umgerechnet. 
  • Vorgehensweise Gebührenbefreiung Vorgehensweise
  • Die Studierenden können beim Dekanat einen Antrag auf Befreiung von den Studiengebühren für jeweils ein Semester stellen (Formulare siehe unten bzw. Formular HoK Formular HoK zum Ausdrucken).
nicht-modularisierte Studiengänge
(Formular nicht-modularisierte StudiengängeFormular zum Ausdrucken)
modularisierte Studiengänge
(Formular modularisierte Studiengänge Formular zum Ausdrucken)
In den nicht-modularisierten Studiengängen sind die gesamten Leistungen (auch Zwischen-, Vordiplom- und Diplomprüfungen), die in einem Studienfach der Philoso­phischen Fakultät I  in zwei Semestern erbracht worden sind, Grundlage der Entscheidung. Für das Wintersemester 2008/2009 sind die Leistungen im Sommersemester 2007 und im Wintersemester 2007/2008 maßgeblich, für das Sommersemester 2009 sind es die Leistungen im Wintersemester 2007/2008 und im Sommersemester 2008. Die Berücksichtigung eines Antrages setzt eine Mindestanzahl von 10 Credit Points in dem relevanten Studienfach voraus oder mindestens einen benoteten Seminarschein, der aufgrund einer Hausarbeit in einem Haupt- bzw. Oberseminar erworben wurde. Im Studiengang HoK werden die Leistungen in allen vier Prüfungsfächern berücksichtigt.
War das letzte relevante Semester ein Auslandssemester, bleibt es dem Antragsteller überlassen, entweder dieses oder das davor liegende an der UdS absolvierte Semester einzubringen.
In den neuen, modularisierten Studiengängen sind die gesamten Leistungen, die in einem Studienfach der Philoso­phischen Fakultä I in einem Semester erbracht worden sind, Grundlage der Entscheidung. Für das Wintersemester 2008/2009 sind die Leistungen im Wintersemester 2007/2008 maßgeblich, für das sind es die Sommersemester 2009 Leistungen im Sommersemester 2008. Die Berücksichtigung eines Antrages setzt eine Mindestanzahl von 5 Credit Points in dem relevanten Studienfach voraus.
War das letzte relevante Semester ein Auslandssemester, bleibt es dem Antragsteller überlassen, entweder dieses oder das davor liegende an der UdS absolvierte Semester einzubringen.
  • In dem Antrag geben die Studierenden an, auf welches Studienfach sich der Antrag bezieht. Es können mehrere Fächer angegeben werden. Dem Antrag sind Nachweise (Kopien genügen) über die erbrachten Leistungen beizufügen. Um die Bearbeitung zu erleichtern, sind die Nachweise zu nummerieren. Eine Liste der Credit Points für die nicht-modularisrterten Studiengänge finden Sie hier.
  • Aufgrund der nachgewiesenen Leistungen werden nach einer Formel die besten Studierenden ermittelt.
  • Die Anträge für das Wintersemester 09/10 sind bis zum 31. Mai 2009 an das Dekanat zu richten.
  • Die Entscheidung über die von der Studiengebühr zu befreienden Studierenden fällt möglichst zeitnah nach Ablauf der Einreichfrist und wird vom Studiendekan an das Studierenden­sekretariat übermittelt. Die Bescheide über die Befreiungen verschickt das Dekanat, und zwar auch an Bewerber, die nicht berücksichtigt werden können.

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