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Österreich im Internetz |
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Hier finden Sie nützliche Seiten
im World Wide Web mit Österreich-Bezug, zusammengestellt von
der Arbeitsstelle für Österreichische Literatur und Kultur/Robert-Musil-Forschung
der Universität des Saarlandes. Bei der großen Anzahl
des ständig wachsenden Informationsangebotes am Netz können
wir hier lediglich eine Auswahl der wichtigsten Links anbieten,
sind aber für jeden Hinweis zur Aufnahme neuer Adressen dankbar.
Bitte richten Sie Ihren Vorschlag an unsere nachfolgende centrale E-Mail Adresse:
fzoelk@mx.uni-saarland.de.
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Arbeitsstelle für Österreichische Literatur und Kultur
/ Robert-Musil-Forschung |
Layout,
Redaktion, Graphik, html-Programmierung |
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Rechtsbehelf (die Einrichtung und Bereitstellung von Link-Listen betreffend) |
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Die Arbeitsstelle für Österreichische Literatur und Kultur/Robert-Musil-Forschung der Universität des Saarlandes [Arbeitsstelle] ist als Inhaltsanbieter (Content provider) nach §5 Abs.1 des Teledienstgesetzes vom 22.07.1997 (TDG) für die "eigenen Inhalte", die sie zur Nutzung bereithält, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Von diesen eigenen Inhalten sind Querverweise ("Links") auf die von anderen Anbietern bereitgehaltenen Inhalte zu unterscheiden. Durch den Querverweis hält die Arbeitsstelle insofern "fremde Inhalte" zur Nutzung bereit, die in dieser Weise gekennzeichnet sind "(Link)" oder "(Linksammlung)". Für diese fremden Inhalte ist sie in keinster Weise verantwortlich. Die Arbeitsstelle ist bemüht, nur auf solche Inhalte zu verweisen, die in Bezug stehen zum Österreich-Schwerpunkt dieser Forschungseinrichtung. Bei "Links" handelt es sich allerdings stets um "lebende" (dynamische) Verweisungen. Die Arbeitsstelle hat bei der erstmaligen Verknüpfung zwar den fremden Inhalt auf die Auslösung einer möglichen zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Verantwortungn hin überprüft, ist aber nach dem TDG nicht dazu verpflichtet, die Inhalte, auf die sie in ihrem Angebot verweist, ständig auf Veränderungen zu überprüfen, die eine Verantwortlichkeit neu begründen könnten. Erst wenn sie selbst feststellt oder von anderen darauf hingewiesen wird, dass ein konkretes Angebot, zu dem sie einen Link bereitgestellt hat, eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslöst, wird sie den Verweis auf dieses Angebot aufheben, soweit ihr dies technisch möglich und zumutbar ist. Die technische Möglichkeit und Zumutbarkeit wird nicht dadurch beeinflusst, dass auch nach Unterbindung des Zugriffs von der Homepage der Arbeitsstelle von anderen Servern aus auf das rechtswidrige oder strafbare Angebot zugegriffen werden kann. |