Deutsch als Fremdsprache

Häufig gestellte Fragen

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Welche Studienabschlüsse gibt es in Deutsch als Fremdsprache?
Deutsch als Fremdsprache kann als Haupt- oder Nebenfach im Magisterstudium belegt werden. Das Aufbaustudium Deutsch als Fremdsprache (4 Semester) endet mit einem Zertifikat.

Wie sind die Bewerbungsfristen?
Aufbaustudium Deutsch als Fremdsprache: 1. September für das Wintersemester, 1. März für das Sommersemester (ausgefülltes Bewerbungsformular und weitere Unterlagen (siehe Bewerbung) sind im Sekretariat bei Frau Doris Zintel-Matzanke (siehe Kontakt) abzugeben bzw. zu adressieren).

Gibt es bereits einen Masterabschluss in Deutsch als Fremdsprache?
Nein, der Masterstudiengang Germanistik/ Schwerpunkt Deutsch als Fremdsprache (siehe Studienabschlüsse) wird erst zum Wintersemester 2010/11 eingerichtet.

Bis wann kann ich mich für ein Magister- oder Aufbaustudium Deutsch als Fremdsprache einschreiben?
Mit der Umstellung der bisherigen Studienabschlüsse auf die international anerkannten B.A und M.A. zum Wintersemester 2007/08 wird es keine Einschreibung mehr für das Magisterstudium geben. Bereits Eingeschriebene können ihr Studium in der Regelstudienzeit zu Ende führen. Die Einschreibung in das Aufbaustudium ist weiterhin möglich.

Wo muss ich mich zur Zwischenprüfung im Magisterstudium anmelden?
Für Fragen zur Zwischenprüfung ist Frau Elisabeth Venohr (wiss. Mitarbeiterin, Geb. 11, Zi 103.1.) zuständig.

Wo muss ich mich zur Abschlussprüfung im Magisterstudium und im Aufbaustudium (Zertifikat) anmelden?
Das Anmeldeformular für die Abschlussprüfung im Aufbaustudium erhalten Sie im Sekretariat bei Frau Doris Zintel-Matzanke (Geb. 11, Zi 103.2). Studierende im Magisterstudium wenden sich bitte im Dekanat bei Frau Bornträger (Geb. 11, 4. Stock). Die Themen der Abschlussprüfungen sind mit Herrn Prof. Götze in seiner Sprechstunde zu vereinbaren (Geb. 11, Zi 103).

Ist ein abgeschlossenes Germanistikstudium Pflicht für die Einschreibung ins Aufbaustudium?
In der Studienordnung für den Aufbaustudiengang Deutsch als Fremdsprache sind die Voraussetzungen für die Zulassung unter § 2 geregelt.

Müssen ausländische Bewerber einen Nachweis über die bestandene DSH bringen?
Ja. Ausnahme: ausländische Studierende, die in ihrem Heimatland ein erfolgreich abgeschlossenes Germanistikstudium (Hauptfach) erfolgreich nachweisen können, sind von der DSH befreit.

Vergibt der Lehrstuhl Stipendien an ausländische Studierende?
Nein, ausländische Studierende müssen sich in Ihrem Heimatland um ein DAAD-Stipendium oder die Förderung durch deutsche Stiftungen bemühen.

Letzte Änderung: 05.04.08
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