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Allgemeines Prüfungsamt Psychologie
Zulassungsbedingungen der Universität des Saarlandes
Quereinstieg Aktuelles Postfach 151150
Anerkennungen Informationsblatt 66041 Saarbrücken
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Einstiegsmöglichkeiten in den Bachelor-/Master-/Diplomstudiengang Psychologie

0. Zunächst: Der Diplomstudiengang Psychologie läuft aus; es gibt also generell keine Einstiegsmöglichkeit mehr in das 1. Fachsemester. Der Fakultätsrat hat ebenso beschlossen, den Studiengang auch für Studienortwechsler höherer Semester zu schließen. D.h. es gibt in Saarbrücken derzeit keine Einstiegsmöglichkeit mehr in den Diplomstudiengang. Für Diplom-Studierende, die sich bereits im Studiengang befinden besteht ein Vertrauensschutz der Regelstudienzeit plus 4 Semester. D.h. das Vordiplom läuft zum WS 2010/11 aus. Das Hauptdiplom muss bis spätestens zum WS 2013/14 abgeschlossen werden. Danach wird das Studienangebot und die Abnahme von Prüfungen nur noch auf Kulanz-Basis angeboten.

1. Da es sich beim Bachelor-Studiengang Psychologie (Kernbereich) weiterhin um ein Numerus-Clausus Fach handelt, ist ein regulärer Zugang nur auf Antragstellung möglich. Für den neuen Bachelor-Studiengang erfolgt die Bewerbung über das Studierendensekretariat der Universität. Die entsprechenden Bewerbungsunterlagen sind von dort zu beziehen. Darüber hinaus ist eine Online-Bewerbung möglich. Eine Zulassung zum ersten Semester Psychologie erfolgt grundsätzlich zum Wintersemester, das am 01. Oktober beginnt. Für Studieninteressierte mit Hochschulzugangsberchtigung (Abitur) endet das Bewerbungsverfahren am 15. Juli.

2. Die zusätzliche Möglichkeit eines Studienortwechsels (oder Quereinstiegs) unterscheidet zwischen Diplom- und Bachelor-Studiengang:
- Für das Diplom (z. B. 3. und 5. Fachsemester) ist ein Wechsel nur noch nach Maßgabe vorhandener Kapazitäten möglich. Auf jeden Fall wird ein positives Fachvotum benötigt. Hier hat der Fakultätsrat beschlossen, den Studiengang für Studienortwechsler höherer Semester zu schließen.
- Für den Bachelor-Studiengang erfolgt eine Einstufung anhand vorliegender Leistungsnachweise, i.d.R. in das zweite (Sommer-) und das dritte (Winter-) Semester. Für eine fristgerechte Bewerbung um Zulassung in ein höheres Fachsemester sind folgende Termine einzuhalten: für den Studienortwechselin das zweite Fachsemester der 15. Januar und für eine Bewerbung in das dritte Fachsemester der 15. Juli.

3. Die Bewerbung um einen Studienortwechsel erfolgt beim Studierendensekretariat, Universität des Saarlandes, 66041 Saarbrücken. Durch Einreichen eines frankierten und adressierten Rückumschlages (Euro 0,55) können von dort die benötigten Bewerbungsunterlagen angefordert werden.

4. Freie Studienplätze werden unter den KandidatInnen, welche die Voraussetzungen eines Studienortwechsels erfüllen, verlost. Damit ist an der Studienortwechsel die grundsätzliche Voraussetzung gebunden, dass freie Studienplätze zur Verfügung stehen.

5. An anderen Universitäten erbrachte Studienleistungen müssen grundsätzlich vom Prüfungsamt anerkannt werden, um sie anrechnen lassen zu können. Dabei ist eine Anrechnung nur dann möglich, wenn diese Leistungen den in der Studienordnung für das Bachelor-/Diplomstudium Psychologie angegebenen Anforderungen entsprechen. Gleichwertig sind Studienleistungen dann, wenn sie nach Inhalt, Umfang und Anforderungen denjenigen des Diplomstudiengangs Psychologie entsprechen. Für einen Antrag, z.B. für den Quereinstieg, sind die geforderten Studienleistungen als beglaubigte Kopie beizufügen*.

6. An einigen Universitäten hat es sich neuerdings eingebürgert, sogenannte "vorläufige Bescheinigungen" vor Ende der Vorlesungszeit auszustellen, um damit ein "rechtzeitiges" Bewerben um einen Studienplatz zur ermöglichen. Derartige "vorläufige Bescheinigungen" werden vom Prüfungsamt Psychologie der Universität des Saarlandes grundsätzlich nicht anerkannt.