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Diplom (Hauptfach) Prüfungsanforderungen Prüfungsamt Psychologie
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Diplomarbeit im Diplomstudiengang Psychologie

1. Allgemeine Hinweise

Die Diplomarbeit ist eine Prüfungsarbeit, die die wissenschaftliche Ausbildung abschließt. Sie soll zeigen, dass der Kandidat bzw. die Kandidatin in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus der Psychologie selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten (vgl. § 11, PO 1996). Spätestens zwei Wochen nach der letzten Einzelprüfung wird das Thema für die Diplomarbeit ausgegeben, die damit in der Regel ab Beginn der Vorlesungszeit des fünften Fachsemesters nach bestandener Vorprüfung angefertigt wird. Der Studierende kann für das Thema der Diplomarbeit Vorschläge machen und den Betreuer wählen. Es wird dringend empfohlen, das Thema der Diplomarbeit so festzulegen, dass der Studierende auf seinen Leistungen aus der Semesterarbeit aufbauen kann.

In der Vergangenheit, insbesondere unter der Prüfungsordnung von 1981, war die Diplomarbeit für die meisten Studierenden die höchste Hürde auf dem Wege zum Diplom. Für manche begannen die Schwierigkeiten bereits bei der Beantwortung der Fragen: "Wie finde ich ein Thema?" und/oder "Wie finde ich einen Betreuer?"

Nach der Studienordnung von 1996 soll sich die Diplomarbeit in das Studium einfügen (vgl. § 19 (6), SO 1996). Die Vorstellung ist, dass sich der Studierende im dritten Semester nach der Vorprüfung für eine Arbeitseinheit entscheidet und deren Forschungsanleitungen besucht und dort mitarbeitet. Im darauffolgenden Semester fertigt er dann die Semesterarbeit an, deren Planung und Ergebnisse er in den Forschungsanleitungen vorstellt und aus der die Diplomarbeit erwachsen soll.

2. Termin der Themenvergabe, Bearbeitungszeit

Das Thema der Diplomarbeit wird spätestens zwei Wochen nach der letzten erfolgreich bestandenen Einzelprüfung (mündliche Prüfung oder Klausur) vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses ausgegeben. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb der ersten zwei Monate zurückgegeben werden. Die Bearbeitungszeit (die Zeit von der Ausgabe des Themas der Diplomarbeit bis zu deren Ablieferung) beträgt sechs Monate. Auf begründeten Antrag kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit um bis zu drei Monate verlängern (vgl. § 23 (4), PO 1996).

3. Betreuer von Diplomarbeiten

Der Kandidat/die Kandidatin kann den Betreuer/Erstgutachter und den Zweitgutachter seiner/ihrer Diplomarbeit vorschlagen. Betreuer von Diplomarbeiten und damit Erstgutachter können Professoren, Lehrbeauftragte und wissenschaftliche Mitarbeiter der FR Psychologie sein, wenn sie als Prüfer bestellt sind oder die Voraussetzungen für die Bestellung zum Prüfer erfüllen. In begründeten Fällen (z.B. bei einem fachübergreifenden Thema) können Professoren bzw. wissenschaftliche Mitarbeiter anderer Fachrichtungen der Universität des Saarlandes zu Betreuern/Gutachtern für die Diplomarbeit bestellt werden. Soll die Diplomarbeit an einer Einrichtung außerhalb der Universität des Saarlandes durchgeführt werden, bedarf es hierzu der Zustimmung des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.

Wichtig: Einer der beiden Gutachter muss Professor der FR Psychologie sein (vgl. § 11 (6), PO 1996)

4. Umschreibung des Themas

Neben der Formulierung des Themas, das als Arbeitstitel der Diplomarbeit gilt, ist für die förmliche Themenvergabe eine kurze inhaltliche Themenumschreibung zu erarbeiten und dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses vorzulegen. Bei der Umschreibung des Themas ist möglichst genau festzulegen, welche konkrete Forschungsfrage bearbeitet werden soll und welche Methoden dazu einzusetzen sind. Auf diese Weise soll vermieden werden, dass während der Bearbeitungszeit umfangreiche Veränderungen und Erweiterungen vorgenommen werden, die unter Umständen die Bearbeitungszeit wesentlich verlängern könnten.

5. Gruppendiplomarbeiten

Die Diplomarbeit kann auch als Gruppenarbeit zugelassen werden, wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag des Einzelnen aufgrund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderer objektiver Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung ermöglichen, deutlich unterscheidbar und bewertbar ist. Bei Gruppen-Diplomarbeiten werden jeweils alle Autoren auf dem Diplomzeugnis aufgeführt (vgl. § 11 (4), PO 1996).

6. Formale Kriterien

Verbindlich für die formale Gestaltung der Diplomarbeit sind die im folgenden Abschnitt gegebenen Hinweise und für sonstige formale Kriterien wie Zitieren im Text (Quellenangabe, wörtliche Zitate) sowie das Literaturverzeichnis die von der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGfP) herausgegebenen Richtlinien zur Manuskriptgestaltung, Göttingen: Hogrefe 1987. Ein Überblick über die wichtigsten Kriterien des Zitierens findet sich hier: Hinweise zum Zitieren von wissenschaftlichen Arbeiten.

7. Technische Hinweise für die Gestaltung der Diplomarbeit

a. Die Diplomarbeit muss (bei einer Einzelarbeit) in drei gebundenen Exemplaren abgeliefert werden.

b. Das Format DIN A4 ist vorgegeben.

c. Die Arbeit muss in einer 12pt großen Proportionalschriftart (z.B. Times-Roman oder Arial) gedruckt werden; Nicht-Proportionalschriften sind zu vermeiden.

d. Der linke Rand sollte 4-5cm, der rechte Rand ca. 2,5 cm betragen, oben und unten sollten ebenfalls 2,5 cm Rand eingefügt werden.

e. Als Zeilenabstand ist 1 1/2 fach zu wählen.

f. Die gesamte Arbeit sollte im Blocksatz formatiert werden; Ausnahmen bilden die Verzeichnisübersichten.

g. Die einzelnen Exemplare der Arbeit müssen einen Kartoneinband und eine feste Rückenbindung haben, d.h. sie müssen geheftet, geleimt und am Rücken mit einer Leinenabdeckung versehen sein. Klemm-, Loch- oder Spiralheftung sind nicht erlaubt.

h. Die Gestaltung des Titelblattes sollte dem Muster 1 folgen.

i. Für die eidesstattliche Versicherung ist das Muster 2 und die Einverständniserklärung das Muster 3 zu verwenden.

 

MUSTER 1: Das Titelblatt



"Titel der Arbeit"

"Gegebenenfalls Untertitel der Arbeit"

Diplomarbeit

in der Fachrichtung Psychologie

der Universität des Saarlandes

vorgelegt von

"Vorname Nachname"

(Betreuer: Prof. Dr. "n.N.")

Saarbrücken 200#

 

 

Muster 2: Eidesstattliche Erklärung

EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG

Ich versichere hiermit an Eides Statt, dass ich die von mir eingereichte Diplomarbeit bzw. die von mir namentlich gekennzeichneten Teile selbständig verfasst und ausschließlich die angegebenen Hilfsmittel benutzt habe.

Saarbrücken, den ##.##.200#

"Unterschrift"



Muster 3: Einverständniserklärung

EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG

Ich erkläre mich einverstanden/nicht einverstanden, dass meine Diplomarbeit an Personen, die nicht mittelbar oder unmittelbar an meiner Prüfung beteiligt sind, ausgeliehen wird.

Saarbrücken, den ##.##.200#

"Unterschrift"

Der vollständige Aufbau der Diplomarbeit gliedert sich dann wie folgt:

Seitenzahl  
- Vorderer Karton
- Weißes Deckblatt
I Titelblatt (nach Muster 1)
II Ggf. Blatt für besondere Hinweise, Widmungen, Danksagungen etc.
Ab III fortlaufend Inhaltsverzeichnis
IV oder höher Abbildungsverzeichnis
V oder höher Tabellenverzeichnis
VI oder höher Abkürzungsverzeichnis
1 ff. Textseiten
Fortlaufend Anhang (Zusammenstellung der verwendeten Materialien)
Fortlaufend Literaturverzeichnis
- Faltbeilagen, Testmuster etc.
- Eidesstattliche Erklärung und Einverständniserklärung
- Weißes Deckblatt
- Hinterer Karton