Diplomarbeit im
Diplomstudiengang Psychologie
1. Allgemeine Hinweise
Die Diplomarbeit ist eine
Prüfungsarbeit, die die wissenschaftliche Ausbildung
abschließt. Sie soll zeigen, dass der Kandidat bzw.
die Kandidatin in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen
Frist ein Problem aus der Psychologie selbständig
nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten (vgl. §
11, PO 1996). Spätestens zwei Wochen nach der
letzten Einzelprüfung wird das Thema für die
Diplomarbeit ausgegeben, die damit in der Regel ab Beginn
der Vorlesungszeit des fünften Fachsemesters nach
bestandener Vorprüfung angefertigt wird. Der Studierende
kann für das Thema der Diplomarbeit Vorschläge
machen und den Betreuer wählen. Es wird dringend
empfohlen, das Thema der Diplomarbeit so festzulegen,
dass der Studierende auf seinen Leistungen aus der Semesterarbeit
aufbauen kann.
In der Vergangenheit, insbesondere
unter der Prüfungsordnung von 1981, war die Diplomarbeit
für die meisten Studierenden die höchste Hürde
auf dem Wege zum Diplom. Für manche begannen die
Schwierigkeiten bereits bei der Beantwortung der Fragen:
"Wie finde ich ein Thema?" und/oder "Wie
finde ich einen Betreuer?"
Nach der Studienordnung von
1996 soll sich die Diplomarbeit in das Studium einfügen
(vgl. §
19 (6), SO 1996). Die Vorstellung ist, dass sich der
Studierende im dritten Semester nach der Vorprüfung
für eine Arbeitseinheit entscheidet und deren Forschungsanleitungen
besucht und dort mitarbeitet. Im darauffolgenden Semester
fertigt er dann die Semesterarbeit an, deren Planung und
Ergebnisse er in den Forschungsanleitungen vorstellt und
aus der die Diplomarbeit erwachsen soll.
2. Termin der Themenvergabe,
Bearbeitungszeit
Das Thema der Diplomarbeit
wird spätestens zwei Wochen nach der letzten erfolgreich
bestandenen Einzelprüfung (mündliche Prüfung
oder Klausur) vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses
ausgegeben. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb
der ersten zwei Monate zurückgegeben werden. Die
Bearbeitungszeit (die Zeit von der Ausgabe des Themas
der Diplomarbeit bis zu deren Ablieferung) beträgt
sechs Monate. Auf begründeten Antrag kann der Prüfungsausschuss
die Bearbeitungszeit um bis zu drei Monate verlängern
(vgl. §
23 (4), PO 1996).
3. Betreuer von Diplomarbeiten
Der Kandidat/die Kandidatin
kann den Betreuer/Erstgutachter und den Zweitgutachter
seiner/ihrer Diplomarbeit vorschlagen. Betreuer von Diplomarbeiten
und damit Erstgutachter können Professoren, Lehrbeauftragte
und wissenschaftliche Mitarbeiter der FR Psychologie sein,
wenn sie als Prüfer bestellt sind oder die Voraussetzungen
für die Bestellung zum Prüfer erfüllen.
In begründeten Fällen (z.B. bei einem fachübergreifenden
Thema) können Professoren bzw. wissenschaftliche
Mitarbeiter anderer Fachrichtungen der Universität
des Saarlandes zu Betreuern/Gutachtern für die Diplomarbeit
bestellt werden. Soll die Diplomarbeit an einer Einrichtung
außerhalb der Universität des Saarlandes durchgeführt
werden, bedarf es hierzu der Zustimmung des Vorsitzenden
des Prüfungsausschusses.
Wichtig: Einer der beiden
Gutachter muss Professor der FR Psychologie sein (vgl.
§
11 (6), PO 1996)
4. Umschreibung des Themas
Neben der Formulierung des
Themas, das als Arbeitstitel der Diplomarbeit gilt, ist
für die förmliche Themenvergabe eine kurze inhaltliche
Themenumschreibung zu erarbeiten und dem Vorsitzenden
des Prüfungsausschusses vorzulegen. Bei der Umschreibung
des Themas ist möglichst genau festzulegen, welche
konkrete Forschungsfrage bearbeitet werden soll und welche
Methoden dazu einzusetzen sind. Auf diese Weise soll vermieden
werden, dass während der Bearbeitungszeit umfangreiche
Veränderungen und Erweiterungen vorgenommen werden,
die unter Umständen die Bearbeitungszeit wesentlich
verlängern könnten.
5. Gruppendiplomarbeiten
Die Diplomarbeit kann auch
als Gruppenarbeit zugelassen werden, wenn der als Prüfungsleistung
zu bewertende Beitrag des Einzelnen aufgrund der Angabe
von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderer objektiver
Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung ermöglichen,
deutlich unterscheidbar und bewertbar ist. Bei Gruppen-Diplomarbeiten
werden jeweils alle Autoren auf dem Diplomzeugnis aufgeführt
(vgl. §
11 (4), PO 1996).
6. Formale Kriterien
Verbindlich für die
formale Gestaltung der Diplomarbeit sind die im folgenden
Abschnitt gegebenen Hinweise und für sonstige formale
Kriterien wie Zitieren im Text (Quellenangabe, wörtliche
Zitate) sowie das Literaturverzeichnis die von der Deutschen
Gesellschaft für Psychologie (DGfP) herausgegebenen
Richtlinien zur Manuskriptgestaltung, Göttingen:
Hogrefe 1987. Ein Überblick über die wichtigsten
Kriterien des Zitierens findet sich hier: Hinweise zum
Zitieren
von wissenschaftlichen Arbeiten.
7. Technische Hinweise für
die Gestaltung der Diplomarbeit
a. Die Diplomarbeit muss
(bei einer Einzelarbeit) in drei gebundenen Exemplaren
abgeliefert werden.
b. Das Format DIN A4 ist
vorgegeben.
c. Die Arbeit muss in einer
12pt großen Proportionalschriftart (z.B. Times-Roman
oder Arial) gedruckt werden; Nicht-Proportionalschriften
sind zu vermeiden.
d. Der linke Rand sollte 4-5cm, der
rechte Rand ca. 2,5 cm betragen, oben und unten sollten
ebenfalls 2,5 cm Rand eingefügt werden.
e. Als Zeilenabstand
ist 1 1/2 fach zu wählen.
f. Die gesamte Arbeit
sollte im Blocksatz formatiert werden; Ausnahmen bilden
die Verzeichnisübersichten.
g. Die einzelnen Exemplare
der Arbeit müssen einen Kartoneinband und eine feste
Rückenbindung haben, d.h. sie müssen geheftet,
geleimt und am Rücken mit einer Leinenabdeckung versehen
sein. Klemm-, Loch- oder Spiralheftung sind nicht erlaubt.
h. Die Gestaltung des Titelblattes
sollte dem Muster 1 folgen.
i. Für die eidesstattliche
Versicherung ist das Muster 2 und die Einverständniserklärung
das Muster 3 zu verwenden.
| MUSTER 1: Das Titelblatt |
"Titel der Arbeit"
"Gegebenenfalls
Untertitel der Arbeit"
Diplomarbeit
in der Fachrichtung
Psychologie
der Universität
des Saarlandes
vorgelegt von
"Vorname Nachname"
(Betreuer: Prof.
Dr. "n.N.")
Saarbrücken
200#
|
| Muster
2: Eidesstattliche Erklärung |
| EIDESSTATTLICHE
ERKLÄRUNG
Ich versichere hiermit
an Eides Statt, dass ich die von mir eingereichte
Diplomarbeit bzw. die von mir namentlich gekennzeichneten
Teile selbständig verfasst und ausschließlich
die angegebenen Hilfsmittel benutzt habe.
Saarbrücken, den
##.##.200#
"Unterschrift" |
|
Muster 3: Einverständniserklärung
|
| EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG
Ich erkläre mich
einverstanden/nicht einverstanden, dass meine Diplomarbeit
an Personen, die nicht mittelbar oder unmittelbar
an meiner Prüfung beteiligt sind, ausgeliehen
wird.
Saarbrücken, den
##.##.200#
"Unterschrift" |
Der vollständige Aufbau
der Diplomarbeit gliedert sich dann wie folgt:
| Seitenzahl |
|
| - |
Vorderer Karton |
| - |
Weißes Deckblatt |
| I |
Titelblatt (nach Muster 1) |
| II |
Ggf. Blatt für besondere
Hinweise, Widmungen, Danksagungen etc. |
| Ab III fortlaufend |
Inhaltsverzeichnis |
| IV oder höher |
Abbildungsverzeichnis |
| V oder höher |
Tabellenverzeichnis |
| VI oder höher |
Abkürzungsverzeichnis |
| 1 ff. |
Textseiten |
| Fortlaufend |
Anhang (Zusammenstellung der
verwendeten Materialien) |
| Fortlaufend |
Literaturverzeichnis |
| - |
Faltbeilagen, Testmuster etc. |
| - |
Eidesstattliche Erklärung
und Einverständniserklärung |
| - |
Weißes Deckblatt |
| - |
Hinterer Karton |