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Benutzungsrichtlinien für den CIP-Pool Psychologie

Stand: Februar 2004

1. Allgemeines

(a) Der CIP-Pool der Fachrichtung Psychologie der Universität des Saarlandes steht immatrikulierten Studierenden im Diplomstudiengang Psychologie zur Verfügung.
(b) Mitglieder der Fachrichtung Psychologie sind zur Nutzung des CIP-Pools für Lehrzwecke berechtigt.


2. Zulassungsverfahren

(a) Eine gesonderte Zulassung entfällt und erfolgt automatisch mit der Einschreibung in den Studiengang.
(b) Es kann erforderlich sein, sich die mit der Einschreibung zugewiesene Benutzerkennung bei der Benutzerberatung des Rechenzentrums der Universität des Saarlandes frei schalten zu lassen.


3. Rechte und Pflichten der Benutzer

Die Benutzerinnen und Benutzer sind verpflichtet,
1. die Vorschriften dieser Benutzungsrichtlinien einzuhalten, insbesondere alles zu unterlassen, was den ordnungsgemäßen Betrieb der Rechenanlagen stört;
2. die Speicherung, Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten zu unterlassen, sofern diese nicht anonymisiert und für Studienzwecke unbedingt erforderlich sind;
3. die zugewiesenen Benutzerkennungen und Betriebsmittel ausschließlich persönlich zu verwenden sowie Passworte nicht weiterzugeben oder zugänglich zu machen;
4. jegliche kommerzielle Nutzung der Einrichtungen zu unterlassen;
5. die Geräte und sonstige Einrichtungen sorgfältig und schonend zu behandeln;
6. Störungen, Beschädigungen und Fehler an Geräten und Datenträgern unverzüglich den zuständigen Administratoren des CIP-Pools zu melden;
7. in den Räumen des CIP-Pools den Weisungen der hierzu berechtigten Administratoren des CIP-Pools und Mitarbeitern der Fachrichtung Psychologie Folge zu leisten;
8. Lizenzrechte bei der Nutzung von Software sowie Schutzrechte von frei zugänglichen Dokumenten und Daten zu beachten.

4. Ausschluss und Rücktritt

Benutzerinnen oder Benutzer, die wiederholt oder schwerwiegend gegen die Benutzungsrichtlinien verstoßen, u. a. bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Veränderung, Beschädigung oder Zerstörung von Systemen, von Programmen oder Daten Dritter, sowie bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Herbeiführung von Veränderungen oder Zusammenbrüchen der Systeme, können dauerhaft von der weiteren Benutzung ausgeschlossen werden. Der Benutzerin bzw. dem Benutzer stehen keine Schadensersatzansprüche aufgrund des Ausschlusses zu.


5. Ordnung im CIP-Pool

(a) Der Arbeitsplatz ist grundsätzlich in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen.
(b) Der CIP-Pool ist ein Arbeitsraum. Laute Unterhaltungen sind außerhalb des CIP-Pools zu führen.
(c) Die Benutzungsberechtigung setzt eine sachgerechte und schonende Bedienung der Geräte des CIP-Pools voraus. Daher sollte es im Besonderen unterlassen werden
1. die Bildschirmoberfläche mit den Fingern oder spitzen Gegenständen zu berühren;
2. Getränke und Nahrungsmittel in den CIP-Pool mitzubringen und dort zu verzehren;
3. im CIP-Pool zu rauchen.

6. Lehrveranstaltungen im CIP-Pool

(a) Lehrveranstaltungen haben uneingeschränkten Vorrang gegenüber den persönlichen Arbeiten einzelner Benutzerinnen oder Benutzer im CIP-Pool.
(b) Studierende, die nicht an der angekündigten Veranstaltung teilnehmen, haben den CIP-Pool 15 Minuten vor Beginn der Lehrveranstaltung unaufgefordert zu verlassen. Entsprechenden Weisungen der Veranstaltungsleiter ist Folge zu leisten.
(c) Während laufender Lehrveranstaltungen sind ausschließlich Teilnehmer der betreffenden Veranstaltung zur Nutzung der Geräte im CIP-Pool berechtigt.
(d) Die Belegung für das laufende Semester regelt ein Übersichtsplan an der Eingangstür zum CIP-Pool.

7. Veränderung und Installation von Soft- oder Hardware

(a) Im CIP-Pool der Fachrichtung Psychologie gelten die internationalen Copyright-Bestimmungen.
(b) Jede Benutzerin bzw. jeder Benutzer verpflichtet sich
1. keine Veränderungen an vorhandener Soft- oder Hardware vorzunehmen;
2. keine Installation von neuer Software oder mitgebrachter Hardware vorzunehmen;
3. keine Kopien von urheberrechtlich geschützter Software anzufertigen und
4. keine Raubkopien von urheberrechtlich geschützter Software auf den Rechnern des CIP-Pools zu benutzen oder zu installieren.
(c) Ist die Installation von neuer Software aus studienbezogenen Gründen notwendig, so geschieht dies nur in Absprache mit und unter Anleitung der zuständigen Administratoren des CIP-Pools.

8. Datensicherung

(a) Daten können temporär auf einem lokalen Laufwerk oder auf einem freigegebenen Netzlaufwerk des Servers gespeichert werden.
(b) Nach jeder Arbeitssitzung sollten diese Daten auf externe Medien (Diskette, CD oder USB-Memorystick) gesichert werden, um einen Datenverlust zu vermeiden.
(c) Jede Benutzerin bzw. jeder Benutzer ist für die Sicherung ihrer bzw. seiner Daten selbst verantwortlich. Die Administratoren des CIP-Pools übernehmen keine Haftung für gelöschte oder durch Viren beschädigte Daten.

9. Regelung der Zugangszeiten

(a) Der CIP-Pool ist an Werktagen von 09.00 bis 17.00 Uhr geöffnet.
(b) Die Eingangstür zum CIP-Pool ist grundsätzlich geschlossen zu halten.