Benutzungsrichtlinien
für den CIP-Pool Psychologie
Stand: Februar 2004
1. Allgemeines
(a) Der CIP-Pool der Fachrichtung Psychologie der Universität
des Saarlandes steht immatrikulierten Studierenden im
Diplomstudiengang Psychologie zur Verfügung.
(b) Mitglieder der Fachrichtung Psychologie sind zur Nutzung
des CIP-Pools für Lehrzwecke berechtigt.
2. Zulassungsverfahren
(a) Eine gesonderte Zulassung entfällt und erfolgt
automatisch mit der Einschreibung in den Studiengang.
(b) Es kann erforderlich sein, sich die mit der Einschreibung
zugewiesene Benutzerkennung bei der Benutzerberatung des
Rechenzentrums der Universität des Saarlandes frei
schalten zu lassen.
3. Rechte und Pflichten der Benutzer
Die Benutzerinnen und Benutzer sind verpflichtet,
1. die Vorschriften dieser Benutzungsrichtlinien einzuhalten,
insbesondere alles zu unterlassen, was den ordnungsgemäßen
Betrieb der Rechenanlagen stört;
2. die Speicherung, Verarbeitung und Übermittlung
personenbezogener Daten zu unterlassen, sofern diese nicht
anonymisiert und für Studienzwecke unbedingt erforderlich
sind;
3. die zugewiesenen Benutzerkennungen und Betriebsmittel
ausschließlich persönlich zu verwenden sowie
Passworte nicht weiterzugeben oder zugänglich zu
machen;
4. jegliche kommerzielle Nutzung der Einrichtungen zu
unterlassen;
5. die Geräte und sonstige Einrichtungen sorgfältig
und schonend zu behandeln;
6. Störungen, Beschädigungen und Fehler an Geräten
und Datenträgern unverzüglich den zuständigen
Administratoren des CIP-Pools zu melden;
7. in den Räumen des CIP-Pools den Weisungen der
hierzu berechtigten Administratoren des CIP-Pools und
Mitarbeitern der Fachrichtung Psychologie Folge zu leisten;
8. Lizenzrechte bei der Nutzung von Software sowie Schutzrechte
von frei zugänglichen Dokumenten und Daten zu beachten.
4. Ausschluss und Rücktritt
Benutzerinnen oder Benutzer, die wiederholt oder schwerwiegend
gegen die Benutzungsrichtlinien verstoßen, u. a.
bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Veränderung,
Beschädigung oder Zerstörung von Systemen, von
Programmen oder Daten Dritter, sowie bei grob fahrlässiger
oder vorsätzlicher Herbeiführung von Veränderungen
oder Zusammenbrüchen der Systeme, können dauerhaft
von der weiteren Benutzung ausgeschlossen werden. Der
Benutzerin bzw. dem Benutzer stehen keine Schadensersatzansprüche
aufgrund des Ausschlusses zu.
5. Ordnung im CIP-Pool
(a) Der Arbeitsplatz ist grundsätzlich in einem
ordentlichen Zustand zu hinterlassen.
(b) Der CIP-Pool ist ein Arbeitsraum. Laute Unterhaltungen
sind außerhalb des CIP-Pools zu führen.
(c) Die Benutzungsberechtigung setzt eine sachgerechte
und schonende Bedienung der Geräte des CIP-Pools
voraus. Daher sollte es im Besonderen unterlassen werden
1. die Bildschirmoberfläche mit den Fingern oder
spitzen Gegenständen zu berühren;
2. Getränke und Nahrungsmittel in den CIP-Pool mitzubringen
und dort zu verzehren;
3. im CIP-Pool zu rauchen.
6. Lehrveranstaltungen im CIP-Pool
(a) Lehrveranstaltungen haben uneingeschränkten
Vorrang gegenüber den persönlichen Arbeiten
einzelner Benutzerinnen oder Benutzer im CIP-Pool.
(b) Studierende, die nicht an der angekündigten Veranstaltung
teilnehmen, haben den CIP-Pool 15 Minuten vor Beginn der
Lehrveranstaltung unaufgefordert zu verlassen. Entsprechenden
Weisungen der Veranstaltungsleiter ist Folge zu leisten.
(c) Während laufender Lehrveranstaltungen sind ausschließlich
Teilnehmer der betreffenden Veranstaltung zur Nutzung
der Geräte im CIP-Pool berechtigt.
(d) Die Belegung für das laufende Semester regelt
ein Übersichtsplan an der Eingangstür zum CIP-Pool.
7. Veränderung und Installation von Soft- oder Hardware
(a) Im CIP-Pool der Fachrichtung Psychologie gelten die
internationalen Copyright-Bestimmungen.
(b) Jede Benutzerin bzw. jeder Benutzer verpflichtet sich
1. keine Veränderungen an vorhandener Soft- oder
Hardware vorzunehmen;
2. keine Installation von neuer Software oder mitgebrachter
Hardware vorzunehmen;
3. keine Kopien von urheberrechtlich geschützter
Software anzufertigen und
4. keine Raubkopien von urheberrechtlich geschützter
Software auf den Rechnern des CIP-Pools zu benutzen oder
zu installieren.
(c) Ist die Installation von neuer Software aus studienbezogenen
Gründen notwendig, so geschieht dies nur in Absprache
mit und unter Anleitung der zuständigen Administratoren
des CIP-Pools.
8. Datensicherung
(a) Daten können temporär auf einem lokalen
Laufwerk oder auf einem freigegebenen Netzlaufwerk des
Servers gespeichert werden.
(b) Nach jeder Arbeitssitzung sollten diese Daten auf
externe Medien (Diskette, CD oder USB-Memorystick) gesichert
werden, um einen Datenverlust zu vermeiden.
(c) Jede Benutzerin bzw. jeder Benutzer ist für die
Sicherung ihrer bzw. seiner Daten selbst verantwortlich.
Die Administratoren des CIP-Pools übernehmen keine
Haftung für gelöschte oder durch Viren beschädigte
Daten.
9. Regelung der Zugangszeiten
(a) Der CIP-Pool ist an Werktagen von 09.00 bis 17.00
Uhr geöffnet.
(b) Die Eingangstür zum CIP-Pool ist grundsätzlich
geschlossen zu halten.