Nachrückverfahren
     

Nachrückende Studierende werden bis zum Ende der 9. Semesterwoche aufgenommen.

Spätester Termin: Fr, 17.12.11 in der Sprechstunde nach der Vorlesung
Daneben wird Anmeldung per E-Mail empfohlen.

Die Reihenfolge der Anmeldung entscheidet nicht über Vergabe der Praktikumsplätze, entscheidend ist die Rangfolge der Zulassung nach Studien- und Veranstaltungsordnung. Von telefonischer Anmeldung wird daher abgeraten.

Regelung für "Externe"

"Externe" sind Studierende, die an der Universität des Saarlandes in einem anderen Fach als Medizin/Zahnmedizin ordentlich immatrikuliert sind und sich für Veranstaltungen der Studiengänge Medizin/Zahnmedizin "bewerben".

Nach Fakultätsbeschluss vom 07.08.2007 ist der Einstieg als "Externer" nicht mehr möglich ist. Somit dürfen ab WS 2007/2008 nur in Medizin/Zahnmedizin eingeschriebene StudentInnen an scheinpflichtigen Veranstaltungen des 1. Semesters teilnehmen.

Personen mit ausschließlich Gasthörer-Status an der Universität des Saarlandes können am Praktikum nicht teilnehmen.

Gaststudierende, die an einer anderen Universität in Humanmedizin bzw. Zahnmedizin eingeschrieben sind ("Zweitstudenten"), können nur dann zum Praktikum zugelassen werden, wenn sie an ihrer Heimatuniversität noch mindestens eine Wiederholungsmöglichkeit haben. Sie haben hierüber einen entsprechenden Nachweis zu erbringen. Eine Teilnahme ausschließlich an Klausuren zum Praktikum ist nicht möglich.