Wer darf einfahren ?


Die UdS-Card als Einfahrtberechtigung für den Innenbereich des Universität des Saarlandes;
auf der Grundlage der Einfahrordnung vom 23.7.1975, geändert am14.7.1976 und 22.09.1994*).


 

Typ

Berechtigte

1

Studierende mit Karte

Studierende erhalten grundsätzlich keine Einfahrterlaubnis, außer wenn sie unter die Bestimmungen von (2) oder (6) fallen.

2

Bedienstete mit Karte

Alle Bediensten erhalten für ihre Karte eine Einfahrtberechtigung, sofern sie innerhalb des Universitätsgeländes oder in seiner unmittelbaren Umgebung kraft eines Dienstverhältnisses oder einer Organstellung tätig sind und nicht zum Erwerb eines ersten berufsqualifizierenden Abschluss eingeschrieben sind. Bedienstete mit einer Beschäftigung von weniger als 16 Wochenstunden, die für ein Zweitstudium oder für einen Studiengang, der den erfolgreichen Abschluss eines Hochschulstudiums voraussetzt, eingeschrieben sind, erhalten keine Einfahrerlaubnis.

3

Gäste mit Karte

Zulieferfahrzeuge, Handwerksunternehmen, Dienstleister, Besucher und Familienangehörige von Anwohnern, Lehr-beauftragte, Emeriti.

4

Gäste ohne Karte

Teilnehmer an Tagungen, Sitzungen, Dienstbesprechun-gen erhalten nach Rücksprache mit dem Bedienpersonal an der Hauptpforte Einlass.

5

Aninstitute mit Karte

erhalten nach Absprache mit der Universität auf die ausgestellten Karten Einfahrtberechtigungen nach Vorlage einer Namensliste der ausgegebenen Karten.

6

Sonstige mit Karte

 

  • Schwerbehinderte,
  • Anlieger,
  • Wohnheimbewohner,
  • Geschäfte,
  • Kirchliche u.a. Gemeinschaften.

 

7

ÖPNV

Linienbusse erhalten Zufahrt über Induktionsschleifen.

8

Sonstige ohne Karte

Rettungsfahrzeuge, Taxis,.. erhalten an der Hauptpforte Einlass.

9

Ausnahmen

Begründete Ausnahmefälle nach §4 Absatz (2) der Einfahrordnung.

*) Ohne Gewähr.

Im Zweifelsfalle entscheidet die Abteilung IGM der Zentralen Verwaltung über Erteilung und die Art der Einfahrtberechtigung.

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