Droit français et allemand (Licence/Bachelor)
Der zweisprachige Studiengang »Droit« beinhaltet ein Grundstudium im französischen sowie im deutschen Recht. Er kann nach drei Studienjahren mit dem Bachelor-Abschluss der französischen Juristenausbildung, der »Licence de droit«, sowie mit einem zusätzlichen Zertifikat abgeschlossen werden. Im ersten und zweiten Studienjahr findet das Studium am Centre Juridique Franco-Allemand (CJFA) statt, das der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes angehört. Das dritte Studienjahr wird an einer französischen Partneruniversität angeboten. Die Lehrveranstaltungen und Prüfungen des französischen Rechts werden von französischen Hochschullehrern in französischer Sprache durchgeführt. Währenddessen entspricht das deutsche Jura-Studium vollständig der klassischen Juristenausbildung; sämtliche Vorlesungen werden zusammen mit den deutschen Studierenden besucht.
Der Studiengang »Droit« kann in zwei Varianten (A oder B) absolviert werden:
Die Variante A steht französischen und französischsprachigen Interessenten offen, die eine in Deutschland anerkannte Hochschulzugangsberechtigung besitzen und in erster Linie das Studium des französischen Rechts anstreben, dabei jedoch gleichzeitig Grundkenntnisse im deutschen Recht erwerben wollen. Diese schließen die Bereiche Bürgerliches Recht, Staatsrecht und deutsche Rechtsgeschichte ein.
Variante B wendet sich an Interessenten, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen und in der Regel deutsche Staatsangehörige sind. Über ihr Studium des deutschen Rechts hinaus wollen sie nicht nur Grundkenntnisse im französischen Recht erwerben, sondern sich – gerade im Hinblick auf die fortschreitende Integration Europas – fundiertere Kenntnisse im französischen Recht aneignen.
Das dritte Studienjahr der Variante B wird an einer französischen Partneruniversität angeboten, entweder als gemeinsames Programm mit der Université de Lorraine oder als Austauschprogramm mit den Universitäten Panthéon-Assas (Paris II) beziehungsweise Strasbourg. Wird das dritte Studienjahr im Rahmen des Gemeinschaftsprogramms an der Université de Lorraine abgeschlossen, so erhalten diese Absolventen der Varianten A und B sowohl eine »Licence de droit« der Université de Lorraine als auch eine »Licence de droit« der Saar-Uni sowie zusätzlich das Zertifikat „Studien des deutschen und französischen Rechts“. Studierende der Variante B müssen ihr Studium des deutschen Rechts in dieser Zeit nicht unterbrechen, da die Lehrveranstaltungen für diese Variante auch in Saargemünd stattfinden. Die Studierenden der Variante A führen ihr Studium dagegen ab dem dritten Studienjahr wieder an ihrer französischen Heimatuniversität fort.
Die Deutsch-Französische Hochschule (DFH) hat den binationalen Studiengang in ihr Förderprogramm aufgenommen: Daher erhalten französische Studenten, die in den ersten beiden Jahren nach Saarbrücken kommen, und die deutschen Studenten während ihres dritten Studienjahres an der Université de Lorraine eine finanzielle Förderung.
Da es sich bei dem Studiengang »Droit« um ein echtes Doppelstudium handelt, ist es mit hohen Anforderungen verbunden. Von daher sollten Interessenten mündlich und schriftlich über besonders gute Kenntnisse der jeweils anderen Sprache verfügen und sich überdurchschnittliche juristische Fachleistungen zutrauen. Darüber hinaus ist ein hohes Maß an Flexibilität erforderlich, da die beiden Komponenten des Studiums durchaus auch einmal zeitlich kollidieren können. Dennoch sollten sich motivierte und engagierte Interessenten hiervon nicht abschrecken lassen. Die zweisprachige Ausbildung im Recht zweier EU-Mitgliedsstaaten kann der erste Schritt hin zu einer internationalen Karriere sein, sei es als Anwalt, als Unternehmensjurist oder als Jurist in der EU.
Aufgrund von Besonderheiten bei der Bewerbung sollten sich Interessenten rechtzeitig auf den Seiten des CJFA (www.cjfa.de) informieren.
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