Wer entscheidet über die Verwendung der Kompensationsmittel?
70 Prozent der Kompensationsmittel erhalten die Fakultäten und die fakultätsübergreifenden Zentren. Damit fällt die Entscheidung an den Stellen, die das Studium vor Ort im direkten Kontakt mit den Studierenden gestalten. Über die Mittelvergabe entscheidet die Dekanin / der Dekan unter Einbindung der Studierenden sowie der Stellungnahme durch den Fakultätsrat.
Die verbleibenden 30 Prozent stehen für zentrale und fächerübergreifende Projekte zur Verfügung. Über die Verwendung der Mittel entscheidet das Universitätspräsidium unter Einbindung der Studierenden sowie der Stellungnahme durch den Senat.
Mehr Informationen über das Vergabeverfahren finden sie hier (Zugriff nur UdS-intern).
Kontakt
Bei Fragen wenden Sie sich an:
Karoline Jorzyk
Tel. 0681/302-4138
E-Mail: k.jorzyk(at)univw.uni-saarland.de
Antragsfrist für das Wintersemester 2012/13 sowie das Sommersemester 2013:
14.05.2012
Wichtig: Ab sofort erfolgt die Vergabe zentraler Kompensationsmittel einmal jährlich, jeweils zum Wintersemester!





Deutsch
English
Français