Rückmeldung

Studierende, die ihr Studium an der Universität des Saarlandes fortsetzen wollen, müssen dafür Sorge tragen, dass sie rechtzeitig der Universität des Saarlandes die erforderlichen Beiträge und, falls erforderlich, die Studiengebühr zahlen. Durch die fristgerechte Zahlung der Beiträge erklären die Studierenden, dass sie im nächsten Semester an der Universität des Saarlandes eingeschrieben sein möchten (Rückmeldung). Allgemeine Studiengebühren werden nicht mehr erhoben.


Sie werden durch Zahlung des Semesterbeitrages in Höhe von 152,- Euro zurückgemeldet. Die Rückmeldung für das Sommersemester 2012 findet vom 16. Januar bis 29. Februar 2012 statt. Eine verspätete Rückmeldung ist vom 01. März bis 16. März 2012 möglich. Bei einer verspäteten Rückmeldung ist eine zusätzliche Gebühr von 10,-- Euro fällig.

Für Studierende in Zusatz-, Ergänzungs-, Aufbau- und Weiterbildungsstudiengängen, für Gasthörerinnen / Gasthörer, Seniorstudierende und Zweithörerinnen / Zweithörer müssen zusätzlich die Gebühren nach den geltenden gesonderten Gebührenregelungen entrichtet werden. In welchen Fällen Studiengebühren gezahlt werden müssen, können Sie HIER nachlesen.

Kontoinhaber: Universität des Saarlandes
Konto-Nummer: Nr. 330000
bei der Bank1Saar, Bankleitzahl 591 900 00

Hinweis für Überweisungen aus dem Ausland:
IBAN: DE19 5919 0000 0000 33 0000
BIC: SABA DE 5 S

Bitte geben Sie bei der Überweisung als Verwendungszweck unbedingt Ihre Matrikelnummer in der ersten Zeile ganz links an, lassen Sie eine Lücke und ergänzen Sie Ihren Vor- und Familiennamen sowie Ihr Geburtsdatum.

Weitere Hinweise:

Sofern Sie keine Rückmeldung durchführen, erfolgt mit Ablauf des Sommersemesters/Wintersemesters die Aufhebung Ihrer Einschreibung (Exmatrikulation).

Für Studierende in einem Zusatz-, Ergänzungs- und Aufbaustudiengang:
Sofern Sie in Ihrem Zulassungsbescheid eine Titelnummer erhalten haben, geben Sie diese bitte in der zweiten Zeile des Verwendungszweckes zusätzlich an.

Für Zweithörerinnen / Zweithörer:
Sofern Sie als Zweithörer/in eingeschrieben sind, ist zusätzlich eine neue Immatrikulationsbescheinigung für das jeweilige Rückmeldesemester der Hochschule einzureichen, bei der Sie als Ersthörer/in eingeschrieben sind. Sofern Ihre Zweithörerschaft zum Wintersemester 2007/08 oder später begonnen wurde, ist die Vorlage einer erneuten Zweithörerschaftsgenehmigung durch die/den zuständige/n hiesige/n Dekanin/Dekan einzureichen.
Sofern die Zweithörerschaft im Rahmen des Südwestverbundes erfolgt (Ersteinschreibung an der Universität Trier, Universität Kaiserslautern oder Universität Landau) ist an der Universität des Saarlandes kein Beitrag und auch keine Gebühr zu zahlen. Sofern jedoch freiwillig für das kommende Semester trotz Zweithörerschaft das Semesterticket gewünscht wird, sind 91,-- Euro zu zahlen.

Bei Änderung Ihrer Studierendenangaben:
Sofern sich Ihre Heimat- oder Semesteranschrift geändert hat, sind Sie verpflichtet, dies dem Studierendensekretariat innerhalb der Rückmeldefrist zu melden. Ebenso müssen Sie das Studierendensekretariat unterrichten, wenn Sie im letzten Semester ein Studium abgeschlossen haben oder einen Prüfungsanspruch endgültig verloren haben oder wenn sich Ihre Staatsangehörigkeit geändert hat. Bitte verwenden Sie dazu folgenden Vordruck:
Ergänzende Angaben zur Rückmeldung
Adressänderungen können zudem jederzeit an den Validierungsstationen gemeldet werden.

Sie können uns Dokumente und Formulare per Post zusenden oder auch in den Briefkasten vor Gebäude A4 2 in Saarbrücken einwerfen. Bitte geben Sie im Begleitschreiben immer auch Ihre Matrikelnummer an.

Nur in den Fällen einer Rückmeldesperre (z.B. wegen Mitteilung Ihrer Krankenkasse, dass Sie mit Zahlungen der Krankenkassenbeiträge in Verzug sind oder dem Wechsel der Krankenkasse) reicht die Zahlung allein für die Rückmeldung nicht aus. Wir benötigen dann eine aktuelle Bescheinigung der Krankenkasse.

Validierung der UdS-Card:
Nicht früher als eine Woche nach erfolgter Einzahlung/Überweisung, können Sie Ihre UdS-Card an den Validierungsstationen neu für das kommende Semester validieren. Von Ihnen benötigte Bescheinigungen (Belegblatt, Immatrikulationsbescheinigungen, BAFöG-Bescheinigung, etc.) können Sie sich an den Validierungsstationen oder online ausdrucken. In Ausnahmefällen kann ein Versand der obengenannten Bescheinigungen gegen Einreichung eines adressierten Rückumschlags mit Porto 0,55 Euro erfolgen.

Beachten Sie bitte, dass die Geldeingänge einige Tage in Anspruch nehmen und überweisen Sie den Zahlbetrag so rechtzeitig, dass uns das Geld innerhalb der Rückmeldefrist erreicht.

Gerne stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Studierendensekretariats für Rückfragen zur Verfügung.

 

Studierendensekretariat

(Service des étudiants)

Campus Saarbrücken
Bât. D4 1, Rez-de-chaussée
Tél.: 0681/3025491
Boîte postale 151150
D-66041 Saarbrücken, Germany

Demandes d'inscription :
anmeldung(at)univw.uni-saarland.de

Horaires d´ouverture
Lundi, mercredi et jeudi
de 13.30 à 15.30 
Mardi et vendredi 10.00 à 11.30