Teilzeitstudium
An der Universität des Saarlandes besteht die Möglichkeit, auf Antrag Teile des Studiums in Teilzeit zu studieren, soweit die entsprechende Prüfungsordnung es erlaubt. Dies wird mit der Umstellung auf Bachelor-/Master-Abschlüsse und der Modularisierung des Lehramts-Studiums künftig nahezu flächendeckend möglich sein.
Es handelt sich dabei nicht um 'vorgefertigte' Teilzeitstudiengänge, die z.B. nur vormittags, nachmittags oder an bestimmten Wochentagen studiert werden könnten. Teilzeit-Studieren ist also eine individuelle Streckung bestehender Vollzeitstudiengänge ohne spezielle Studieninhalte und ohne zeitliche Anpassung der Lehrveranstaltungen.
Sofern Teilzeitregelungen bestehen, können Bewerberinnen und Bewerber als Teilzeitstudierende immatrikuliert werden, wenn sie wegen
- Berufstätigkeit
- Schwangerschaft, Mutterschutz
- Kindererziehung / -Betreuung
- Betreuung von Angehörigen
- oder anderer wichtiger Gründe (z.B. Krankheit, Mitarbeit in der studentischen Selbstverwaltung)
dem Studium nur mindestens die Hälfte und höchstens 60% ihrer Arbeitszeit widmen können.





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