Studienleistungen im Ausland

Anerkennung ausländischer Studienleistungen

Allgemeine Hinweise:

  • Bitte bedenken Sie, dass eine Prüfung individueller Begebenheiten für eine fundierte Einschätzung Zeit erfordert. Sofern es für Sie kritische Zeitpunkte für eine Voreinschätzung oder eine Anerkennung gibt, stoßen Sie eine Prüfung bitte mindestens einen Monat vorher an.
  • Grundsätzlich gilt: je mehr Informationen Sie zur Verfügung stellen, desto höher sind die Chancen auf eine Anerkennung der ausländischen Studienleistung.

Welche Dokumente sind hilfreich?

  • Eine offizielle Beschreibung des anzuerkennenden ausländischen Kurses mit ausführlichem Inhalts- und Literaturverzeichnis (als .pdf oder .doc).
  • Informationen, aus denen eindeutig der Charakter der ausländischen Hochschule und ihre Vergleichbarkeit mit einer deutschen Universität hervorgehen.

An wen schicken sie die Unterlagen?

Ihr Ansprechpartner ist das Wirtschaftswissenschaftliche Prüfungsamt. Bitte senden Sie Ihre vollständigen Unterlagen in einer E-Mail an Herrn Becker.

Nach welchen Kriterien wird ihr Antrag geprüft?

  • Die ausländische Studienleistung muss inhaltlich in das hiesige Controlling-Studium passen und von ihrem Niveau gleichwertig mit einer am Lehrstuhl für Controlling angebotenen Lehrveranstaltung sein. Wenn die ausländische Lehrveranstaltung thematisch keiner Lehrveranstaltung des Lehrstuhls für Controlling zuzuordnen ist, muss diese das Lehrprogramm sinnvoll ergänzen. Bitte informieren Sie sich vor Antragstellung ausführlich über das vom Lehrstuhl für Controlling angebotene Lehrprogramm.
  • Die entscheidenen Kriterien bestehen weiter in der Kurseinstufung nach Studienabschluss, Studienjahr und dem Grad der niveaumäßigen Übereinstimmung der Lehrveranstaltungsinhalte.
  • Der Umfang des ausländischen Kurses sollte mindestens gleich dem Umfang der entsprechenden Controlling-Lehrveranstaltung unseres Lehrstuhls sein. Darüber hinaus wird die ausländische Veranstaltung anhand ihres Workload beurteilt.