Bescheinigung nach § 48 BAföG

WICHTIG: Für manche Studierende gibt es aufgrund der Coronavirus-Pandemie wichtige Veränderungen bezüglich des Zeitpunktes der Einreichung des Leistungsnachweises nach §48 BAföG und der Förderungshöchstdauer. Beachten Sie hierbei aktuelle Informationen des Studierendenwerks unter: https://www.stw-saarland.de/de/Finanzierung/BafoG/Individuelle-Regelstudienzeit-WS-2021

Das „Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung“ sieht im § 48 BAföG vor, dass vom fünften Fachsemester an Ausbildungsförderung nur dann geleistet werden kann, wenn der Auszubildende eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte vorlegt, in der ihm bescheinigt wird, „dass er die bei geordnetem Verlauf seiner Ausbildung bis zum Ende des jeweils erreichten Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht hat“ (§ 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BAföG).
Das für diese Bescheinigung benötigte Formblatt 5 muss durch den jeweiligen Förderungsbeauftragten der Hochschule bestätigt werden. Der verantwortliche Hochschuldozent für Studierende der Wirtschaftswissenschaft ist Herr Univ.-Prof. Dr. Gerd Waschbusch, Inhaber des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Bankbetriebslehre. Daher sind die ausgefüllten Formblätter für Studierende der Wirtschaftswissenschaft an unserem Lehrstuhl abzugeben. Nach unserer Prüfung sowie der Bestätigung durch Herrn Univ.-Prof. Dr. Waschbusch wird Ihr Antrag von uns unverzüglich an das BAföG-Amt weitergeleitet.

Sie erhalten das Formblatt 5 an unserem Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Bankbetriebslehre (Gebäude B 4 1, Zimmer 2.86) oder direkt beim BAföG-Amt (Gebäude D 4 1).

Bitte beachten Sie, dass die bisher angebotenen mündlichen Prüfungen bezüglich des Formblatts 5 nach § 48 BAföG aus rechtlichen Gründen nur noch bis einschließlich 30. September 2014 angeboten werden können. Mündlich geprüft werden außerdem nur Fächer, die vom Lehrstuhl angeboten werden und auch bereits in der Vergangenheit bestanden wurden. Ab dem 30. September ist es dann für alle verpflichtend, die geforderten Credit Points einzuhalten, die aus den folgenden Datenblättern entnommen werden können.

Wichtig:
Bitte geben Sie das vorab ausgefüllte Formblatt 5 sowie einen vom Prüfungsamt bescheinigten Leistungsnachweis während der BAföG-Sprechstunde
 ab. Dort werden Ihnen auch gerne weitere Fragen beantwortet. Die zügige Bearbeitung der Anträge kann nur bei ordnungsgemäß ausgefüllten Bescheinigungen gewährleistet werden, da nur diese ohne Rückfragen unverzüglich bearbeitet werden können. In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie darum, uns rechtzeitig vor Ablauf der gesetzten Fristen des BAföG-Amtes die Bescheinigung einzureichen.

Vorgaben für die einzelnen Studiengänge: Die Vorgaben für die einzelnen wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge orientieren sich an den jeweiligen Prüfungsordnungen und gehen aus den nachfolgenden Übersichten hervor, dort finden Sie auch Hinweise zum Ausfüllen des Formblatts 5:

Betriebswirtschaftslehre (Bachelor)

Anforderungen Betriebswirtschaftslehre

Hinweise zum Ausfüllen des Formblatts 5


Wirtschaftsinformatik (Bachelor)

Anforderungen Wirtschaftsinformatik

Hinweise zum Ausfüllen des Formblatts 5


Wirtschaftspädagogik (Bachelor)

Anforderungen Wirtschaftspädagogik

Hinweise zum Ausfüllen des Formblatts 5


Wirtschaft und Recht (Bachelor)

Anforderungen Wirtschaft und Recht

Hinweise zum Ausfüllen des Formblatts 5


BAföG-Kontaktdaten: (zurzeit findet keine Sprechstunde statt! Anfragen bitte per Email senden.)

Nicholas Utter
Campus Gebäude B4 1, Zimmer 2.86,
66123 Saarbrücken

E-Mail: bibliothek(at)bank.uni-saarland.de

Anschrift:
Universität des Saarlandes
Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Bankbetriebslehre
z. Hd. Herrn  Nicholas Utter
Postfach 15 11 50
66041 Saarbrücken