Auswahlkriterien

Wie funktioniert die Auswahl?

Das International Office prüft zunächst die formalen Voraussetzungen der Kandidaten und erarbeitet eine Vorschlagsliste. Eine Kommission aus International Office und Präsidium fällt die Entscheidungen über die Vergabe der Stipendien. Die Entscheidungen erfolgen auf Grundlage der schriftlich eingereichten Unterlagen, bei Bedarf kann die Kommission persönliche Interviews durchführen. Die Fakultäten sind an der Endauswahl beteiligt.

Welche Kriterien sind ausschlaggebend?

Für die Vergabe der Stipendien sind je nach Aufenthaltszweck folgende Kriterien ausschlaggebend (absteigend gewichtet):

  • Akademische Leistungen: bisherige Studienleistungen, Veröffentlichungen, Empfehlungsschreiben etc.
  • Inhaltliche Relevanz des Vorhabens: eigene Motivation, begründete Auswahl der Zieleinrichtung, deutlicher Bezug zum Fachstudium (evtl. Learning agreement bzw. Nominierung für ein Austauschprogramm etc.)
  • Niveau der Sprachkenntnisse
  • Interkulturelle Kompetenz: besonderes ehrenamtliches Engagement innerhalb (z.B. Fachschaftsarbeit) und außerhalb der Universität, freiwillige Teilnahme an interkulturellen Maßnahmen auf dem Campus, z.B. am Zentrum für Schlüsselkompetenzen und Hochschuldidaktik oder an Freiwilligendiensten im Ausland etc.