Finanzierung des Aufenthalts

Die Frage „Wie finanziere ich mein Studium?“ ist eine wichtige und manchmal auch entscheidende Frage. Bisweilen kann die Finanzierung des Studiums eine erhebliche Herausforderung darstellen.

Vorallem für internationale Studierende aus einem Drittland gibt es nur bedingt Möglichkeiten ihr Studium in Deutschland zu finanzieren. Wir raten Ihnen daher eine tiefgehende Recherche für Ihre eigene Finanzierung zu betreiben und Sie können mit den Informationen beginnen, die wir Ihnen hier zusammengefasst haben.

Damit Sie sich noch besser vorbereiten können, haben wir Ihnen eine Webseite mit Informationen zu den Lebenshaltungskosten zusammengestellt.

     

    Finanzierung Ihres Aufenthalts in Deutschland

    Untenstehend listen wir Ihnen Informationen über die gängigsten Finanzierungsmöglichkeiten für internationale Studierende. Insbesondere die Informationen für das Sperrkonto, das Stipendium oder die Verpflichtungserklärung sind dabei wichtig, da es sich hierbei um die drei akzeptierten finanziellen Nachweise für die Ersterteilung eines Aufenthaltstitels handelt.

    Zu beachten ist: Seit Oktober 2022 beträgt der jährliche Regelbedarf, der bei der Beantragung eines Studentenvisums und die Verlängerung des Aufenthaltstitels für Deutschland vorgewiesen werden muss, 11,208 Euro oder 934 Euro monatlich.

     

    Haben Sie noch Fragen zum Thema Arbeiten als internationaler Student in Deutschland?

    Dann besuchen Sie unsere  Nebenjobs Webseite.

    Sperrkonto

    Internationale Studierende aus einem Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Land müssen nachweisen, dass sie ihre Lebenshaltungskosten selbst tragen können. Um diesen Nachweis zu erbringen, ist in er Regel ein sogenanntes Sperrkonto nötig.

    Es wird als „Sperrkonto“ bezeichnet, da das auf dem Konto eingezahlte Geld erst abgehoben werden kann, nachdem der Kontoinhaber in Deutschland angekommen ist. Ebenfalls kann der Kontoinhaber nicht mehr Geld abheben als 934 Euro pro Monat (es sei denn, es wurde mehr Geld überwiesen als der erforderliche Mindestbetrag).

    Das Sperrkonto (Blocked Bank Account) dient ausländischen Studierenden als Nachweis der finanziellen Mittel für den Aufenthalt in Deutschland bis zu einem Jahr und ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Beantragung eines deutschen Studienvisums oder einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken. In der Regel muss ein Sperrkonto vor Anreise nach Deutschland eröffnet werden. In Ausnahmefällen (z.B. iranische Studierende) kann das Konto in Deutschland eröffnet werden und dies ist auf dem Visum vermerkt.

    Seit Oktober 2022 beträgt der jährliche Regelbedarf, der bei der Beantragung eines Studentenvisums für Deutschland auf das deutsche Sperrkonto eingezahlt werden muss, 11,208 Euro oder 934 Euro monatlich für Ihren geplanten Aufenthalt (bis zu 12 Monate).

    Tipp: Da das Sperrkonto nach der Anreise erst aktiviert werden muss, kann man nicht sofort über das Geld verfügen. Es wird daher empfohlen etwas Bargeld mitzubringen, um so die ersten Tage in Deutschland abzudecken.

    Weitere Informationen zum Sperrkonto finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts.

    Stipendiendatenbanken

    Dadurch, dass es in Deutschland grundsätzlich keine Studiengebühren gibt ist dementsprechend das Stipendienangebot für internationale Studierende recht klein. Die meisten Stipendien sind für die Endphase des Studiums verfügbar, aber einige haben auch andere Kriterien. Es lohnt sich also immer einen Blick in die verschiedenen Stipendiendatenbanken zu werfen um das passende Stipendium für sich selbst zu finden.

    Stipendiendatenbanken oder Stiftungen:

    • Stiftungsindex: Der Stiftungsindex des Bundesverbands deutscher Stiftung bietet einen Suchdienst, der rund 10.000 deutsche Stiftungen umfasst.
    Stipendien und Stipendiengeber

    Nachfolgend finden Sie einige Stipendiengeber und Stipendien bei denen es sich immer wieder lohnt rein zu schauen.

    • Saarland-Stipendium: Internationale Studierende und Doktoranden, die sich in der Endphase ihres Studiums befinden, können ein Saarland-Stipendium beantragen. Die Bewerbung erfolgt online und ist in Deutsch und Englisch verfügbar. Der Bewerbungsschluss ist immer der 28. Februar bzw. der 31. Juli.
    • Deutschlandstipendium: Das Deutschlandstipendium unterstützt Studierende der Universität des Saarlandes unabhängig von Nationalität, Alter, Semesterzahl oder Studiengang mit 300 Euro pro Monat. Bewerbungen auf ein Deutschlandstipendium sind vom 01. - 30. Juni eines jeden Jahres möglich.
    • Santander Scholarships: Becas Santander bietet eine mehrsprachige Datenbank zur Suche nach Stipendien, sortiert nach Themengebieten und Zielgruppen.
    • Care Concept Stipendien: Care Concept vergibt Stipendien für deutsche Studierende die ins Ausland gehen, für internationale Studierende in Deutschland und für Geflüchtete in Deutschland.
    • VELA-Stipendien: Vela vergibt Stipendien an Studierende die an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind, einen deutschen Wohnsitz und ein deutsches Bankkonto haben. Sobald ein neues Stipendium ausgeschrieben wird, werden Sie hier darüber informiert.
    • Alexander von Humboldt Stiftung (AvH): Die Alexander von Humboldt Stiftung vergibt Stipendien an ausländische Wissenschaftler. Unter anderem bietet die AvH ein Sonderprogramm für Wissenschaftler aus Entwicklungsländern und der GUS.
    • Stipendien der Heinrich-Böll-Stiftung: Die Heinrich-Böll-Stiftung fördert im Jahr rund 1000 Studierende und Promovierende aller Fachrichtungen und Nationalitäten. Erwartet werden hervorragende Studien- bzw. wissenschaftliche Leistungen, gesellschaftliches Engagement und politisches Interesse.
    • DAAD - Förderung ausländischer Gastdozenten zu Lehrtätigkeiten an deutschen Hochschulen: Der DAAD fördert mit diesem Programm die Lehrtätigkeit ausländischer Gastdozenten an deutschen Hochschulen. Der Antrag auf Förderung wird von der deutschen Hochschule gestellt.
       
    • Hilde Domin-Programm: Der DAAD fördert mit diesem Programm weltweit gefährdete Studierende sowie Doktorandinnen und Doktoranden, denen in ihrem Herkunftsland formal oder de facto das Recht auf Bildung und/oder andere Grundrechte verweigert werden, darin unterstützen, ein Studium in Deutschland aufzunehmen oder fortzusetzen, um einen Studien- oder Promotionsabschluss an einer deutschen Hochschule zu erlangen.
    BAföG

    Das Studium an der Universität des Saarlandes kann nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) gefördert werden. Zuständig ist das BAföG-Amt des Studierendenwerks Saarland.

    Amt für Ausbildungsförderung
    Campus Saarbrücken
    Gebäude D 4.1
    66123 Saarbrücken
    E-mail: bafoeg-amt(at)stw-saarland.de
    Telefon: 0681/302-2800
    Mo-Do 9.00 – 12.30 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr
    Fr 9.00 – 12.30 Uhr

    Zur Zeit werden telefonische Sprechstunden angeboten.

    BAföG als internationaler Student:

    Studierende, die sich mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhalten, können einen Anspruch auf Ausbildungsförderung haben, wenn Sie eine Bleibeperspektive in Deutschland haben.

    Hierzu zählen insbesondere Personen, auf die eines der folgenden Kriterien zutrifft:

    • Der Studierende ist anerkannter Asylbewerber, anerkannter Flüchtling oder die Aufenthaltserlaubniswurde aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen erteilt.
    • Der Studierende ist Ehepartner oder Lebenspartner einer / eines Deutschen.
    • Der Studierende hat das Sorgerecht für ein minderjähriges Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit.
    • Der Studierende hat als Ehepartner bzw. Lebenspartner oder Kind eines Ausländers mit Niederlassungserlaubnis eine Aufenthaltserlaubnis nach § 30 oder §§ 32-34 Aufenthaltsgesetz.
    • Dem Studierenden ist eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz nach § 24 Aufenthaltsgesetz oder eine entsprechende Fiktionsbescheinigung erteilt worden.

    Für andere ausländische Studierende mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3, Abs. 4 Satz 2 oder Abs. 5, § 31 des Aufenthaltsgesetzes, besteht ein Anspruch erst dann, wenn sie sich zusätzlich seit mindestens 15 Monaten rechtmäßig und gestattet in Deutschland aufhalten.

    Im Übrigen kann ein Anspruch bestehen, wenn der Studierende vor Beginn des Studiums bereits fünf Jahre in Deutschland erwerbstätig gewesen ist oder ein Elternteil vor Beginn des Studiums während der letzten sechs Jahre insgesamt drei Jahre in Deutschland erwerbstätig war.

    Wichtig: Studierende, die sich mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16 Aufenthaltsgesetz nur zum Zwecke des Studiums in Deutschland aufhalten, haben keinen Anspruch auf BAföG, sofern sie nicht gleichzeitig eine der oben genannten anderen Voraussetzungen erfüllen.

    Altersgrenze:
    Studierende können dann BAföG erhalten, wenn sie die Ausbildung, für die sie Förderung beantragen, vor Vollendung des 45. Lebensjahres - bzw. bei Masterstudiengängen vor Vollendung des 35. Lebensjahres - beginnen.

    Verpflichtungserklärung

    Wenn ein Internationaler Student ein Visum für Deutschland beantragen möchte, muss er oder sie nachweisen, dass sie die Kosten für ihre Reise und ihren Aufenthalt in Deutschland bezahlen können. Neben dem bereits erwähnten Sperrkonto, kann eine dritte Person eine sogenannte "Verpflichtungserklärung" abgeben. Bitte beachten: Diese Person muss selbst die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder in Deutschland wohnhaft sein. Damit verpflichtet sich diese Person, im Notfall die Kosten für seinen Gast zu übernehmen. Das umfasst auch die Kosten für eine Krankenbehandlung oder Abschiebung.

    Die Verpflichtung für alle Kosten aufzukommen, besteht so lange weiter, bis der internationale Gast, Deutschland verlässt oder ihr ein Aufenthaltstitel zu einem anderen Zweck erteilt wird. Spätestens nach 5 Jahren endet die Verpflichtung. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen im Notfall alle Kosten für die Person übernommen bzw. zurück gezahlt werden.

    Wichtig: Sobald das Visum erteilt ist, kann eine Verpflichtungserklärung nicht mehr zurückgenommen werden.

    Weitere Informationen bezgl. Der Verpflichtungserklärung finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts.

     

    Studienkredit

    Studienkredite unterstützten Sie  dabei  Ihre Lebenshaltungskosten während des Studiums oder der Promotion an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland zu finanzieren. Dieser Kredit muss dann in den vertraglich vereinbarten Laufzeiten getilgt werden.

    Bildungskredit
    Der Bildungskredit bietet eine Finanzierungsunterstützung zur Beendigung des Studiums (in einem grundständigen Studiengang (Diplom) nach der Zwischenprüfung, in einem Bachelorstudiengang nach dem ersten Jahr oder in einem Masterstudiengang). Die Altersgrenze liegt hier bei 36 Jahren.

    Doktoranden

    Fördermöglichkeiten für Promotionsstudierende

    • Avicenna Studienwerk e.V.
      Zielgruppe: Muslimische Promovierende in der Anfangsphase der Promotion
       
    • Cusanuswerk e.V.
      Zielgruppe: Katholische Promovierende in der Anfangsphase, die sich ehrenamtlich engagieren
       
    • Ernst-Ludwig-Ehrlich-Studienwerk e.V.
      Zielgruppe: Jüdische Promovierende in der Anfangsphase, die soziales oder hochschulpolitisches Engagement nachweisen können;
      nicht-jüdische Promovierende, die zu jüdischen Themen arbeiten
       
    • Evangelisches Studienwerk Villigst e.V
      Zielgruppe: Evangelische Promovierende in der Anfangsphase, die soziales, kirchliches oder politisches Engagement nachweisen können
       
    • Friedrich-Ebert-Stiftung
      Zielgruppe: Absolvent*innen, die einen relevanten Forschungsbeitrag leisten und sich politisch im Sinne der Stiftung engagieren
       
    • Studienstiftung des Deutschen Volkes
      Zielgruppe: Leistungsstarke Promovierende in der Anfangsphase, die ein gesellschaftliches Engagement nachweisen können

    Gerne können Sie uns kontaktieren, wenn Sie über weitere Fördermöglichkeiten informiert werden möchten.

    Hilfsfonds der Universität des Saarlandes

    Darlehen aus dem Hilfsfond

    Internationale Studierende, die sich unverschuldet in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage befinden, können ein Darlehen aus dem Hilfsfonds des Studierendenwerks beantragen.

    Der Fonds erhält seine Mittel aus Spenden der Universität, der Vereinigung der Freunde der Universität, der Studierendenschaft, sonstiger Personen und Einrichtungen.

    Hilfe beim Ausfüllen erhalten Sie im Welcome Center. Dort können Sie den vollständigen Antrag auch abgeben.

    Sie benötigen eine individuelle Beratung?

    Gerne können Sie bei weiteren Fragen einen Beratungstermin vereinbaren.

    Shanice Lorig
    E-Mail: welcome@uni-saarland.de
    Tel.: +49 681 5302 71139