Führerschein

 

Um während ihres Aufenthaltes in Deutschland selbst mit einem Auto fahren zu dürfen, benötigen Sie eine gültige Fahrerlaubnis. 

 

Führerscheine aus EU- oder EWR-Ländern sind in Deutschland unbegrenzt gültig. Führerscheine aus außereuropäischen Ländern (mit deutscher Übersetzung oder internationalem Führerschein) sind ein halbes Jahr nach Einreise in Deutschland gültig.

 

Danach müssen Sie beim Ordnungsamt Saarbrücken einen deutschen Führerschein beantragen. Je nach Herkunftsland müssen Sie dazu erneut eine Fahrprüfung (theoretisch und/oder praktisch) ablegen. Dies sollte im Einzelfall mit dem Ordnungsamt besprochen werden.

 

Wir empfehlen Ihnen die Umschreibung des Führerscheins rechtzeitig zu beantragen, idealerweise etwa drei Monate vor Ablauf der Frist.

 

 

Ordnungsamt
Großherzog-Friedrich-Straße 111
66111 Saarbrücken
Tel.: 0681 905-3501
ordnungsamt(at)saarbruecken.de