Bürgeramt/ Einwohnermeldeamt


Wenn die Aufenthaltsdauer länger als drei Monate beträgt, ist - laut Meldegesetz - jeder internationale Gast verpflichtet, sich innerhalb einer Woche nach Einreise beim Einwohnermeldeamt anzumelden.

Dasselbe gilt für miteingereiste Familienangehörige.

Die deutschen Meldebestimmungen schreiben eine Anmeldung am neuen Wohnort und eine Abmeldung am alten deutschen Wohnort vor.

Dies gilt auch jedes Mal, wenn Sie umziehen oder falls Sie Deutschland für eine längere Zeit verlassen.

Folgende Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt:


  • Formblatt Anmeldung Einwohnermeldeamt - zum Ausdrucken
  • gültiger Reisepass bzw. Personalausweis
  • Mietvertrag oder Einzugsbestätigung des Vermieters (unter Angabe der Personenzahl, die einziehen soll)
  • Gegebenenfalls Abmeldebestätigung vom letzten Wohnort (falls der vorherige Wohnsitz in Deutschland war)


Aktuelles

Einwohnermeldeamt


Adresse:
Bürgeramt / Einwohnermeldeamt
Rathauscarrée, Gerberstr. 4
66111 Saarbrücken
Tel.:  0681 / 905 1499
Fax: 0681 / 905 1549
buergeramt(at)saarbruecken.de


Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag:

07.30 Uhr – 15.00 Uhr
Mittwoch, Freitag:
07.30 Uhr – 12.00 Uhr
Donnerstag:
07.30 Uhr – 18.00 Uhr