Steuern
1. Stipendium
Ein Stipendium ist in Deutschland ein im Steuerrecht festgelegter Begriff. Stipendien sind in der Regel steuerfrei, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie müssen von öffentlichen Institutionen zur Förderung der Forschung oder der wissenschaftlichen Aus- und Fortbildung gezahlt werden.
- Sie dürfen den für die Deckung des Lebensunterhalts erforderlichen Betrag nicht überschreiten.
Die Entscheidung über Steuerfreiheit unterliegt letztlich jedoch der lokalen Steuerbehörde, also dem für Sie zuständigen Finanzamt in Saarbrücken oder Umgebung.
Mit dem Status der Steuerfreiheit ist gleichzeitig verbunden, dass keine Sozialabgaben zu zahlen sind.
2. Erwerbstätigkeit
Wenn Sie einen Arbeitsvertrag haben, müssen Sie regulär Steuern und Sozialabgaben zahlen.
Die Einkommenssteuer wird vom Arbeitgeber, also ihrem Gastinstitut, direkt an den Staat abgeführt.
Die Höhe der Steuern hängt vom Einkommen, Familienstand und von der Steuerklasse ab.

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