Einreise und Visum


Fragen zu Einreise und Aufenthaltsbestimmungen regelt das Zuwanderungsgesetz.


Bei der Visumserteilung werden durch einen Sichtvermerk im Pass sowohl die Einreise als auch der vorläufige Aufenthalt genehmigt. Wer ein Visum benötigt, muss diesen Vermerk stets im jeweiligen Heimatland vor der Einreise einholen. Zuständig für die Erteilung eines Visums sind die vom Auswärtigen Amt ermächtigten deutschen Auslandsvertretungen (in der Regel Botschaft oder Generalkonsulat).


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Ministerium des Innern