Sprachkurse (3 Wochen - 6 Monate)
Dieses Instrument richtet sich an Studierende und Promovierende.
Sprachkursstipendien werden nur bei eindeutigem starken Bezug zum Studium bzw. der Promotion vergeben. Gefördert werden nur Sprachkurse, die von staatlichen Hochschulen im Ausland angeboten werden. Kurse privater Träger können nicht gefördert werden. Es kann ein Zuschuss zu den Sprachkursgebühren in Höhe von 500 € / Monat beantragt werden.
Sprachkurse können ausnahmsweise auch in der Zeit zwischen Bachelorabschluss und Beginn des Masterstudiums gefördert werden. Voraussetzung ist allerdings, dass eine Vorabzulassung für einen Masterstudiengang an der UdS vorliegt.
Eine Bewerbung für die Teilnahme an einem Sprachkurs besteht aus:
- Antragsformular
- Immatrikulationsbescheinigung der UdS / Vorabzulassung zum Master
- Lebenslauf
- Nachweis über das bisherige Studium / Notenübersicht in der Regel durch ein Transcript of Records oder den Ausdruck aus dem LSF
- Motivationsschreiben
- Empfehlungsschreiben
- Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse. Der Nachweise erfolgt in der Regel durch standardisierte Sprachtests, z.B. UNICERT, DELE, TOEFL oder des Sprachenzentrums, mindestens Stufe A2 des Europarates
- Nachweis der Realisierbarkeit durch Bestätigung der Einschreibung / Aufnahme in den Sprachkurs
- Angabe von anderweitig beantragten Stipendien bzw. Auslands-BaföG; ggf. Angabe über vergütete Tätigkeiten während des Auslandsaufenthaltes
Es können nur vollständige Anträge berücksichtigt werden.





Deutsch
English
Français