Studienaufenthalte (1 - 6 Monate)

Dieses Instrument ist das Kernstück des Programms und soll Studienaufenthalte an Hochschulen (bei Abschlussarbeiten auch bei Unternehmen) weltweit fördern. Promovierende können in dieser Programmschiene nicht gefördert werden.

Stipendien für Zielländer in Europa können nur dann vergeben werden, wenn im Programm Erasmus keine Förderung möglich ist. Dies gilt z.B. für Aufenthalte an Hochschulen, mit denen (für den betroffenen Fachbereich) keine Erasmus-Kooperation besteht. Ausnahmsweise ist aber eine doch Förderung möglich, wenn das Erasmus-Kontingent eines Fachbereichs ausgeschöpft ist. Studierende, die bereits einmal im Rahmen des Erasmus-Programms gefördert wurden und deshalb keine weitere Förderung in diesem Programm erhalten, können ebenfalls mit UdS-Mobil gefördert werden.

 

Eine Bewerbung für einen Studienaufenthalt besteht aus:

  • Antragsformular
  • Immatrikulationsbescheinigung der UdS / Vorabzulassung zum Master
  • Lebenslauf
  • Nachweis über das bisherige Studium / Notenübersicht in der Regel durch ein Transcript of Records oder den Ausdruck aus dem LSF
  • Motivationsschreiben
  • Empfehlungsschreiben
  • Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse in der Unterrichts-/Arbeitssprache des Gastlandes. Der Nachweise erfolgt in der Regel durch standardisierte Sprachtests, z.B. UNICERT, DELE, TOEFL oder des Sprachenzentrums, mindestens Stufe B2 des Europarates
  • Nachweis der Realisierbarkeit durch ein Learning Agreement, die Nominierung durch den Fachkoordinator/ die -koordinatorin für ein formelles Austauschprogramm oder die Zulassung der Gastuniversität
  • Angabe von anderweitig beantragten Stipendien bzw. Auslands-BaföG; ggf. Angabe über vergütete Tätigkeiten während des Auslandsaufenthaltes

 

Es können nur vollständige Anträge berücksichtigt werden.

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