Ohne offizielle Kooperation

Wenn Sie als Student/in ohne offiziellen Kooperationsvertrag zwischen unseren Universitäten oder aber als Stipendiat/in einer Organisation (Fulbright, DAAD,...) von einer Universität außerhalb der EU kommen, gelten für Sie folgende Regeln:

  • Sie beantragen die Zulassung für ein Fach, können aber auch Kurse aus dem gesamten Angebot der UdS auswählen (bitte lesen Sie dazu das Vorlesungsverzeichnis)
  • Sie können für ein Semester ein Zimmer über das International Office beantragen
  • Sie können die Aufnahme in einen Intensivsprachkurs Deutsch gegen Gebühr beantragen (nicht obligatorisch)

Rechts neben diesem Text finden Sie eine Checkliste, die Ihnen erklärt, wie Sie sich für einen Kurzaufenthalt (maximal zwei Semester) an der UdS bewerben können. Im Handbuch finden Sie viele allgemeine Fragen zu Ihrem Aufenthalt beantwortet. Die aktuellen Bewerbungsformulare zum Download finden Sie ebenfalls auf der rechten Seite. Bitte beachten Sie, dass die Plätze im Sprachkurs begrenzt sind und wir leider keinen Platz garantieren können. Eine Übersicht über die geschätzten Ausgaben finden Sie ebenfalls rechts zum Runterladen.

Informationen zur Unterbringung finden Sie in der Navigation unter dem Stichwort Wohnen. Sie finden das Formular für die Unterbringung zusammen mit einer Beschreibung der Zimmer und einer Prioritätenliste auf der rechten Seite. Eine Unterkunft ist nicht garantiert

Wenn Sie mehr über die Wohnheime wissen wollen, schauen Sie sich bitte die Webseiten des Studentenwerkes (dort unter "wohnen") an.

Leider können Sie während Ihres Aufenthaltes als Freemover an der UdS keinen Abschluss machen. Wenn Sie dies doch machen wollen, finden Sie die entsprechenden Informationen unter dem Stichwort Studium mit Abschluss weiter oben in der Navigation.