Erasmus-Studium

Die Teilnahme an einem ERASMUS-Studium bedeutet für Sie:

  1. Möglichkeit eines ein- bzw. zweisemestrigen Auslandsaufenthaltes an einer der PartnerhochschulenInnerhalb eines akademischen Jahres ist auch ein Aufenthalt in zwei verschiedenen Ländern möglich. 
  2. Befreiung von den Studiengebühren an der Gastinstitution 
  3. Vereinfachte Einschreibung an der Gasthochschule. 
  4. Kein Sprachtest zur Hochschulzugangsberechtigung. 
  5. Unterstützung bei der Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt und in der Regel Betreuung durch die Gastinstitution bzgl. Unterkunft, kultureller Angebote usw. vor Ort. 
  6. Zahlung eines Mobilitätszuschusses (z. Zt. ca. 120 €/Monat; Förderungsdauer: 3 bis 12 Monate). Eine wiederholte Teilnahme an ERASMUS ist möglich, eine finanzielle Förderung ist jedoch im Laufe des Studiums nur einmal (bzw. während eines akademischen Jahres) möglich. 
  7. Anerkennung von an der Partnerhochschule erbrachten Leistungen nach Absprache mit dem zuständigen Prüfungsamt in Ihrem Fachbereich. 
  8. Für behinderte Studierende stehen in begrenztem Maße Sondermittel für die auslandsbedingten Mehrkosten zur Verfügung.

Ansprechpartner

Fabienne Saunier

Akademisches Auslandsamt - International Office

Raum 2.22

Tel.: +49 (0)681 302 4395

Fax: +49 (0)681 302 4489

  

Sprechstunden:

Sprechstunden Outgoings:

Montags 10:30-12:30

Donnerstags 14:00-15:00


Sprechstunden Incomings:

Dienstags 14:00-15:00

Donnerstag 14:00-15:00

 


Bitte in die Sprechstundenliste eintragen, die vor dem Büro (2.22) aushängt!

 

 

Ulrike Müden

Akademisches Auslandsamt - International Office

Raum 2.24

Tel.: +49 (0)681 302 57563

Fax: +49 (0)681 302 4489

u.mueden(at)univw.uni-saarland.de

 

 

 

  

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