Erasmus-Studium
Die Teilnahme an einem ERASMUS-Studium bedeutet für Sie:
- Möglichkeit eines ein- bzw. zweisemestrigen Auslandsaufenthaltes an einer der Partnerhochschulen.
- Befreiung von den Studiengebühren an der Gastinstitution
- Vereinfachte Einschreibung an der Gasthochschule.
- Kein Sprachtest zur Hochschulzugangsberechtigung.
- Unterstützung bei der Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt und in der Regel Betreuung durch die Gastinstitution bzgl. Unterkunft, kultureller Angebote usw. vor Ort.
- Zahlung eines Mobilitätszuschusses (z. Zt. ca. 180 €/Monat; Förderungsdauer: 3 bis 12 Monate). Eine wiederholte Teilnahme an ERASMUS ist möglich, eine finanzielle Förderung ist jedoch im Laufe des Studiums nur einmal, und auch nur innerhalb eines akademischen Jahres möglich.
- Anerkennung von an der Partnerhochschule erbrachten Leistungen nach Absprache mit dem zuständigen Prüfungsamt in Ihrem Fachbereich.
- Für behinderte Studierende stehen in begrenztem Maße Sondermittel für die auslandsbedingten Mehrkosten zur Verfügung.
Ansprechpartner

Fabienne Saunier
Institutionelle LLP-/Erasmus Koordinatorin
Geb. A4 4, Raum 2.22
Tel.: +49 (0)681 302 71107
Fax: +49 (0)681 302 71101
Sprechstunden:
Sprechstunden Outgoings:
Montags: 10:30h-12:30h
Donnerstags: 14:00h-15:00h
Bitte in die Sprechstundenliste (neben Zi 2.22) eintragen.
Sprechstunden Incomings:
Dienstags: 14:00h-15:00h
Donnerstag: 10:30h-11:30h
Keine Anmeldung erforderlich.
Ulrike Müden
Erasmus - Programme
Geb. A4 4, Raum 2.30
Tel.: +49 (0)681 302 71108
Fax: +49 (0)681 302 71101
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