Anerkennung von Studienleistungen / ECTS
Die Anerkennung von an der Partneruniversität erbrachten Studienleistungen erfolgt in der Regel nach Absprache mit dem zuständigen Prüfungsamt bzw. der Lehrstühle in Ihrem Fachbereich. Daher informieren Sie sich am besten schon vor Ihrem Aufenthalt, welche Leistungen aus dem Ausland anerkannt werden können.
ECTS
ECTS (European Credit Transfer System) ist das europäische System zur gegenseitigen Anrechnung von Studienleistungen. ECTS soll mehr Transparenz schaffen, Brücken zwischen den Hochschulen schlagen und den Studierenden ein größeres und interessanteres Studienangebot ermöglichen. Mit Hilfe der für das ECTS-System gemeinsam vereinbarten Bewertungsmittel (Anrechnungspunkte und Noten) können die Hochschulen die im Ausland erbrachten Studienleistungen wesentlich leichter anerkennen.
Genauere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Fachkoordinator, in den Informationspaketen der Gasthochschulen oder auf unserer Internetseite "Die Hauptmerkmale von ECTS".
In der Regel sollten also die an der Partnerhochschule gesammelten ECTS Punkte sehr leicht in das System der Leistungsnachweise an der UdS eingegliedert werden können. In der Praxis sollte man sich jedoch vor dem Auslandsaufenthalt mit dem Fachkoordinator abstimmen, um festzulegen, welche Kurse später dann tatsächlich auch als Studienleistungen im hiesigen Studium anerkannt werden. Dafür muss man möglichst schon vor der Abreise einen Studienplan erstellen, das in das Learning Agreement (Studienvertrag) eingeht.
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Ulrike Müden
Erasmus - Programme
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