Förderung

  • Förderberechtigt sind Staatsangehörige der EU- oder anderer Staaten, die Vertragspartner im europäischen Wirtschaftsraum sind oder der assoziierten Länder bzw. Studierende mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis (oder Studierende, die offiziell als Flüchtling bzw. staatenlos anerkannt sind).
  • Die ERASMUS-Studierenden sind von Studiengebühren an der Gasthochschule und an der Heimathochschule befreit. Hinzu kommt ein Mobilitätszuschuss von ca. 180 € pro Monat.
  • Man kann nur einmal über ERASMUS gefördert werden.
  • Im Allgemeinen gilt eine minimale Förderungsdauer von 3 Monaten und eine maximale Förderungsdauer von 12 Monaten.
  • Eine kombinierte Förderung von ERASMUS-Studium und -Praktikum ist möglich.
  • Eine Doppelförderung ist nicht möglich (wenn Sie z.B. schon ein anderes Stipendium erhalten).
  • BAföG bzw. AuslandsBAföG ist möglich. Weitere Infos finden Sie auf den BAföG-Internet-Seiten, beim DAAD oder beim Studentenwerk. BAföG bzw. AuslandsBAföG schließen den Erhalt der ERASMUS-Förderung nicht aus.
  • „Free mover“ (d.h. Studierende, die an Hochschulen studieren möchten, mit denen keine ERASMUS-Vereinbarungen bestehen) können sich für ein UdS-Mobil-Stipendium bewerben.

Ansprechpartner

Fabienne Saunier

Institutionelle LLP-/Erasmus Koordinatorin

 

Geb. A4 4, Raum 2.22

Tel.: +49 (0)681 302 71107

Fax: +49 (0)681 302 71101

f.saunier(at)io.uni-saarland.de

Sprechstunden:

Sprechstunden Outgoings:

Montags: 10:30h-12:30h

Donnerstags: 14:00h-15:00h

Bitte in die Sprechstundenliste (neben Zi 2.22) eintragen.


Sprechstunden Incomings:

Dienstags: 14:00h-15:00h

Donnerstag: 10:30h-11:30h

Keine Anmeldung erforderlich.

 

 

Ulrike Müden

Erasmus - Programme

 

Geb. A4 4, Raum 2.30

Tel.: +49 (0)681 302 71108

Fax: +49 (0)681 302 71101

u.mueden(at)io.uni-saarland.de

 

 

 

  

DAAD ERASMUS

Qualitätssiegel

 

Webseite auf deutsch Deutsch
Website in english language English
Site en français Français