Förderung
- Förderberechtigt sind Staatsangehörige der EU- oder anderer Staaten, die Vertragspartner im europäischen Wirtschaftsraum sind oder der assoziierten Länder bzw. Studierende mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis (oder offiziell als Flüchtling bzw. Staatenloser anerkannt).
- Die ERASMUS-Studierenden sind von Studiengebühren an den entsprechenden Gasthochschulen und an der Heimathochschule befreit. Hinzu kommt ein Mobilitätszuschuss von etwa 120 € pro Monat.
- Man kann nur einmal über ERASMUS gefördert werden. (innerhalb eines akademischen Jahres ist jedoch eine Förderung an zwei verschiedenen Hochschulen bzw. in zwei verschiedene Länder möglich).
- Im Allgemeinen gilt eine minimale Förderungsdauer von 3 Monaten und eine maximale Förderungsdauer von 12 Monaten.
- Eine kombinierte Förderung von ERASMUS-Studium und -Praktikum ist möglich.
- Eine Doppelförderung ist nicht möglich (wenn Sie z.B. schon ein anderes Stipendium erhalten).
- BAföG bzw. AuslandsBAföG ist möglich. Weitere Infos finden Sie auf den BAföG-Internet-Seiten, beim DAAD oder beim Studentenwerk. BAföG bzw. AuslandsBAföG schließen den Erhalt der ERASMUS-Förderung nicht aus.
- Für „Free mover“ (d.h. für Studierende, die an Hochschulen studieren möchten, mit denen die UdS keine ERASMUS-Vereinbarung hat) gibt es ein eigenes Stipendienprogramm "FMS" vom DAAD.
Ansprechpartner
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Sprechstunden Outgoings:
Montags 10:30-12:30
Donnerstags 14:00-15:00
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Dienstags 14:00-15:00
Donnerstag 14:00-15:00
Bitte in die Sprechstundenliste eintragen, die vor dem Büro (2.22) aushängt!
Ulrike Müden
Erasmus - Programme
Geb. A4 4, Raum 2.30
Tel.: +49 (0)681 302 71108
Fax: +49 (0)681 302 71101
DAAD ERASMUS
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