Förderung

  • Förderberechtigt sind Staatsangehörige der EU- oder anderer Staaten, die Vertragspartner im europäischen Wirtschaftsraum sind oder der assoziierten Länder bzw. Studierende mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis (oder offiziell als Flüchtling bzw. Staatenloser anerkannt).
  • Die ERASMUS-Studierenden sind von Studiengebühren an den entsprechenden Gasthochschulen und an der Heimathochschule befreit. Hinzu kommt ein Mobilitätszuschuss von etwa 120 € pro Monat.
  • Man kann nur einmal über ERASMUS gefördert werden. (innerhalb eines akademischen Jahres ist jedoch eine Förderung an zwei verschiedenen Hochschulen bzw. in zwei verschiedene Länder möglich).
  • Im Allgemeinen gilt eine minimale Förderungsdauer von 3 Monaten und eine maximale Förderungsdauer von 12 Monaten.
  • Eine kombinierte Förderung von ERASMUS-Studium und -Praktikum ist möglich.
  • Eine Doppelförderung ist nicht möglich (wenn Sie z.B. schon ein anderes Stipendium erhalten).
  • BAföG bzw. AuslandsBAföG ist möglich. Weitere Infos finden Sie auf den BAföG-Internet-Seiten, beim DAAD oder beim Studentenwerk. BAföG bzw. AuslandsBAföG schließen den Erhalt der ERASMUS-Förderung nicht aus.
  • Für „Free mover“ (d.h. für Studierende, die an Hochschulen studieren möchten, mit denen die UdS keine ERASMUS-Vereinbarung hat) gibt es ein eigenes Stipendienprogramm "FMS" vom DAAD. 

Ansprechpartner

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Montags 10:30-12:30

Donnerstags 14:00-15:00


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Dienstags 14:00-15:00

Donnerstag 14:00-15:00

 


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Ulrike Müden

Erasmus - Programme

 

Geb. A4 4, Raum 2.30

Tel.: +49 (0)681 302 71108

Fax: +49 (0)681 302 71101

u.mueden(at)io.uni-saarland.de

 

 

 

  

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