Förderung
- Förderberechtigt sind Staatsangehörige der EU- oder anderer Staaten, die Vertragspartner im europäischen Wirtschaftsraum sind oder der assoziierten Länder bzw. Studierende mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis (oder Studierende, die offiziell als Flüchtling bzw. staatenlos anerkannt sind).
- Die ERASMUS-Studierenden sind von Studiengebühren an der Gasthochschule und an der Heimathochschule befreit. Hinzu kommt ein Mobilitätszuschuss von ca. 180 € pro Monat.
- Man kann nur einmal über ERASMUS gefördert werden.
- Im Allgemeinen gilt eine minimale Förderungsdauer von 3 Monaten und eine maximale Förderungsdauer von 12 Monaten.
- Eine kombinierte Förderung von ERASMUS-Studium und -Praktikum ist möglich.
- Eine Doppelförderung ist nicht möglich (wenn Sie z.B. schon ein anderes Stipendium erhalten).
- BAföG bzw. AuslandsBAföG ist möglich. Weitere Infos finden Sie auf den BAföG-Internet-Seiten, beim DAAD oder beim Studentenwerk. BAföG bzw. AuslandsBAföG schließen den Erhalt der ERASMUS-Förderung nicht aus.
- „Free mover“ (d.h. Studierende, die an Hochschulen studieren möchten, mit denen keine ERASMUS-Vereinbarungen bestehen) können sich für ein UdS-Mobil-Stipendium bewerben.
Ansprechpartner

Fabienne Saunier
Institutionelle LLP-/Erasmus Koordinatorin
Geb. A4 4, Raum 2.22
Tel.: +49 (0)681 302 71107
Fax: +49 (0)681 302 71101
Sprechstunden:
Sprechstunden Outgoings:
Montags: 10:30h-12:30h
Donnerstags: 14:00h-15:00h
Bitte in die Sprechstundenliste (neben Zi 2.22) eintragen.
Sprechstunden Incomings:
Dienstags: 14:00h-15:00h
Donnerstag: 10:30h-11:30h
Keine Anmeldung erforderlich.
Ulrike Müden
Erasmus - Programme
Geb. A4 4, Raum 2.30
Tel.: +49 (0)681 302 71108
Fax: +49 (0)681 302 71101
DAAD ERASMUS
Qualitätssiegel







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