Vorbereitung

Krankenversicherung

In EU-Ländern gibt es für Studierende eine Krankenversicherungspflicht. Eine Mitgliedschaft in einer deutschen gesetzlichen oder privaten Krankenkasse, die die Kosten in diesen Staaten übernimmt, reicht aus. Diese Mitgliedschaft muss nachgewiesen werden durch:

  • Gesetzliche Krankenversicherung:
    Europäische Krankenverischerungskarte (EHIC-Card) oder wenn nicht verfügbar das Formular E 111.
  • Private Krankenversicherung:
    Bescheinigung (am besten auf englisch)

Da jedoch nicht immer eine gesamte Deckung der Auslandsbehandlungen gewährleistet wird, informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse und schließen gegebenenfalls eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung ab.

Formalitäten

Vor der Abreise

  • Abgabe der Annahmeerklärung beim Fachkoordinator (nach Zusage eines Platzes an einer der Partneruniversitäten)
  • ERASMUS-Bescheinigung
    (wird vom Fachkoordinator ausgestellt), benötigt für:
    - Beurlaubung
    - Als ERASMUS-Ausweis und ggf. zur Immatrikulation an der Gasthochschule
  • Prüfungsamt kontaktieren wegen Anerkennung von Leistungen
  • Learning Agreement (Studienvertrag) ausfüllen, von den Koordinatoren der UdS und der Gastinstitution unterschreiben lassen; wenn alle Unterschriften vollständig sind, dem International Office der UdS zukommen lassen.

Ansprechpartner

Sprechstunden:

Sprechstunden Outgoings:

Montags 10:30-12:30

Donnerstags 14:00-15:00


Sprechstunden Incomings:

Dienstags 14:00-15:00

Donnerstag 14:00-15:00

 


Bitte in die Sprechstundenliste eintragen, die vor dem Büro (2.22) aushängt!

 

 

Ulrike Müden

Erasmus - Programme

 

Geb. A4 4, Raum 2.30

Tel.: +49 (0)681 302 71108

Fax: +49 (0)681 302 71101

u.mueden(at)io.uni-saarland.de

 

 

 

  

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