Vorbereitung
Krankenversicherung
In EU-Ländern gibt es für Studierende eine Krankenversicherungspflicht. Eine Mitgliedschaft in einer deutschen gesetzlichen oder privaten Krankenkasse, die die Kosten in diesen Staaten übernimmt, reicht aus. Diese Mitgliedschaft muss nachgewiesen werden durch:
- Gesetzliche Krankenversicherung:
anhand der Europäischen Krankenverischerungskarte (EHIC-Card) oder, wenn nicht verfügbar, durch das Formular E 111. - Private Krankenversicherung:
Bescheinigung (am besten auf englisch)
Da jedoch nicht immer eine gesamte Deckung der Auslandsbehandlungen gewährleistet wird, informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse und schließen ggf. eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung ab.
Formalitäten
Vor der Abreise
- Abgabe der Annahmeerklärung beim Fachkoordinator (nach Zusage eines Platzes an einer der Partneruniversitäten)
- ERASMUS-Bescheinigung/3sprachige Erklärung
(wird vom Fachkoordinator ausgestellt), benötigt für:
- Beurlaubung
- Als ERASMUS-Ausweis und ggf. zur Immatrikulation an der Gasthochschule - Prüfungsamt kontaktieren wegen Anerkennung von Leistungen
- Learning Agreement (Studienvertrag) ausfüllen, von den Koordinatoren der UdS und der Gastinstitution unterschreiben lassen; wenn alle Unterschriften vollständig sind, dem International Office der UdS zukommen lassen.
Ansprechpartner

Fabienne Saunier
Institutionelle LLP-/Erasmus Koordinatorin
Geb. A4 4, Raum 2.22
Tel.: +49 (0)681 302 71107
Fax: +49 (0)681 302 71101
Sprechstunden:
Sprechstunden Outgoings:
Montags: 10:30h-12:30h
Donnerstags: 14:00h-15:00h
Bitte in die Sprechstundenliste (neben Zi 2.22) eintragen.
Sprechstunden Incomings:
Dienstags: 14:00h-15:00h
Donnerstag: 10:30h-11:30h
Keine Anmeldung erforderlich.
Ulrike Müden
Erasmus - Programme
Geb. A4 4, Raum 2.30
Tel.: +49 (0)681 302 71108
Fax: +49 (0)681 302 71101
DAAD ERASMUS
Qualitätssiegel







Deutsch
English
Français