Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)

Die DSH berechtigt Sie zur Aufnahme eines Studiums in Deutschland, sofern Ihre Heimatzeugnisse dem deutschen Abitur gleichgestellt sind (Studierendensekretariat)


Sie können die DSH am Studienkolleg der Universität des Saarlandes ablegen:


  1. ohne Teilnahme an einem Kurs, also extern
  2. nach Besuch eines Deutschkurses auf Lernniveau II
  3. nach Besuch der Deutschkurse auf Lernniveau I und II.


Wenn Sie die Prüfung mit dem Ergebnis DSH 2 oder DSH 3 bestanden haben, erhalten Sie ein Zeugnis, das Sie zum Studium an einer deutschen Hochschule berechtigt. Die Prüfung kann in der Regel einmal intern und einmal extern wiederholt werden.

Das Bestehensniveau DSH 1 berechtigt nicht zum Studium an der Universität des Saarlandes. Alternativ zur DSH 2 werden auch folgende Prüfungen anerkannt: TestDaF, ZOP, KDS, GDS, KMK II.


 Prüfungsordnung DSH