Informationen und Vereinbarungen zum Juniorstudium

 

1. Ziele des Juniorstudiums

Das ‚Saarbrücker Juniorstudium’ der Universität des Saarlandes ist ein Förderprogramm für besonders begabte und leistungsbereite Schülerinnen und Schüler.

Ziel des Juniorstudiums ist es, neue Wege zur Studienorientierung und zur persönlichen Weiterentwicklung zu eröffnen. Mit der Teilnahme am Juniorstudium nutzen wissenschaftlich interessierte Schülerinnen und Schüler bereits vor dem eigentlichen Studienbeginn die Chance, ein Studium ihrer Wahl aufzunehmen. Sie können ihr Studieninteresse überprüfen. Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, während der Klassenstufen 11 und / oder 12 in selbstgewähltem Umfang an der Universität zu studieren und gegebenenfalls Prüfungsleistungen zu erbringen. So können Studienzeitverkürzungen erreicht werden, wenn sie im Anschluss an ihr Abitur das Studium fortsetzen. Die besondere Qualität des Saarbrücker Juniorstudiums beruht auf der vertrauensvollenPartnerschaft zwischen Schule und Universität sowie der Unterstützung der Eltern.

 

2. Fächerspektrum

Ein Schwerpunkt des Juniorstudiums liegt in den MINT-Fächern, also Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik / Ingenieurwissenschaften. Darüber hinaus können die Schülerinnen und Schüler aber auch aus einem breiten Fächerkanon der rechts-, kultur- und geisteswissenschaftlichen Fakultäten wählen. Mögliche Studienfächer sind: Altertumswissenschaften, Anglistik, Chemie, Germanistik und Komparatistik, Geschichte, Informatik, Jura (wenn noch freie Studienplätze zur Verfügung stehen), Katholische Theologie, Materialwissenschaft und Werkstofftechnik, Mathematik, Mechatronik, Musikwissenschaft, Philosophie, Physik, Romanistik, Übersetzen und Dolmetschen.

Ein Juniorstudium in den zulassungsbeschränkten Fächern Wirtschaftswissenschaft, Medizin, Biologie, Pharmazie und Psychologie ist in der Regel leider nicht möglich.

 

3. Auswahl und Zulassung

Die Juniorstudierenden werden von ihrer Schule vorgeschlagen. Grundvoraussetzungen sind eine breite Begabung, hohe Motivation und gute Schulnoten der Schülerinnen und Schüler. Es findet ein Auswahlverfahren durch die Fachvertreter/innen der Universität und der Schule statt. Eltern können an den Informations- und Auswahlgesprächen teilnehmen. Bei minderjährigen Juniorstudierenden muss ein/e Erziehungsberechtigte/r der Teilnahme zustimmen.

 

4. Teilnahme / Beurlaubung vom Schulunterricht

Die Schule ermöglicht der Schülerin / dem Schüler die Teilnahme an Lehrveranstaltungen der Universität des Saarlandes. In welchem Umfang schulischer Unterricht ausfallen darf, entscheidet die Schule. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, die Universitätsveranstaltungen formal wie den Unterricht in der Schule zu handhaben, d.h. regelmäßig teilzunehmen, sich gegebenenfalls wie in der Schule krank zu melden und schriftliche Entschuldigungen einzureichen.

 

5. Anforderungen des Schulunterrichts

Die Anforderungen des Schulunterrichts haben stets Vorrang. Wer infolge Unterrichtsbefreiung schulische Inhalte versäumt, muss diese selbständig nacharbeiten. Die Verantwortung für die Teilnahme am Juniorstudium liegt bei der Schülerin / dem Schüler bzw. den Erziehungsberechtigten. Die Juniorstudentin / der Juniorstudent ist verpflichtet, der Schule und der Universität des Saarlandes eine vorzeitige Beendigung der Teilnahme mitzuteilen.

 

6. Feedback

Jeweils zum Ende des Semesters gibt die Juniorstudierende / der Juniorstudent ein Feedback zu den belegten Veranstaltungen und gegebenenfalls erbrachten Studienleistungen, zur Vereinbarkeit mit schulischen Anforderungen und zur Organisation. Sollte sich herausstellen, dass die Anforderungen zu hoch sind oder die Inhalte nicht den persönlichen Erwartungen entsprechen, kann das Juniorstudium jederzeit beendet oder der Umfang des Studiums angepasst werden. Nach Rücksprache ist auch ein Fachwechsel möglich. Nach Feedback und Rücksprache mit den Mentor/innen werden die Juniorstudierenden für das folgende Semester rückgemeldet.

 

7. Immatrikulation

Die Juniorstudierenden sind an der Universität immatrikuliert und erhalten über ihre UdS-Card ein Semesterticket sowie Zugänge zu Studieninformationssystemen. Die Juniorstudierenden können die Mensa, die Universitäts- und die Fachrichtungsbibliotheken der Universität des Saarlandes sowie nach Absprache die Angebote des Hochschulsports und des Sprachenzentrums nutzen. Es können reguläre Studien- und Prüfungsleistungen erbracht werden. Die Studien- und Prüfungsleistungen werden bescheinigt und an der Universität des Saarlandes anerkannt.

 

8. Abschluss

Nach dem zweijährigen Juniorstudium werden die Teilnehmer/innen in einer offiziellen Feier verabschiedet und erhalten eine Bescheinigung über die Teilnahme am Saarbrücker Juniorstudium. Die Teilnehmer/innen sind in der Wahl ihres zukünftigen Studienfaches absolut frei. Fällt die Entscheidung auf das im Juniorstudium besuchte Fach, können bisher absolvierte Studienleistungen angerechnet werden.

Kontakt und Infos:

 

Dagmar Weber

 

Telefon +49 (0)681 302-3575

Mail: juniorstudium@uni-saarland.de


 

Zum Blog des Saarbrücker Juniorstudiums