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Lehrbeauftragte(r)
Lehrbeauftragte ergänzen das Lehrangebot durch zusätzliche Lehrveranstaltungen. Sie müssen in der Regel den Abschluss eines wissenschaftlichen oder wissenschaftlich-künstlerischen Studiums sowie ihre pädagogische Eignung nachweisen. Sie werden auf Honorarbasis vergütet und nach Bedarf eingesetzt.


Lehrveranstaltungen
Unter den Begriff „Lehrveranstaltungen“ fallen alle Unterrichtsveranstaltungen einer Hochschule, wie beispielsweise Seminare, Übungen oder Vorlesungen.


Leistungspunkte (LP)
„Leistungspunkte“ werden auch „credit points (CP)“ genannt. In den Bachelor- und Masterstudiengängen erhält der/ die Studierende für jede Studienleistung Noten und Punkte. Letztere werden nach dem für Europa einheitlichen ECTS-Standard („European Credit Transfer and Accumulation System“) vergeben und spiegeln den Arbeitsaufwand wider, den die Lehrveranstaltung für den Studierenden mit sich bringt. Ein Leistungspunkt entspricht genau 30 Arbeitsstunden. Es wird empfohlen, pro Semester etwa 30 Leistungspunkte zu sammeln.


Losverfahren
Im Allgemeinen wird das Losverfahren angewandt, wenn jedes andere Auswahlverfahren willkürlich oder ungerecht erscheint. Beim Losverfahren wird eine Entscheidung nach dem Zufallsprinzip herbeigeführt. Anwendung findet das Losverfahren unter anderem auch bei der Zuteilung von Studienplätzen.


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