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Praktikum
„Praktika“ sind meistens berufs- und fachbezogene Tätigkeiten (z. B. Unterrichtspraktikum, betriebliches Praktikum), die außerhalb der Hochschule absolviert werden. Innerhalb der Hochschule versteht man unter dem Begriff „Praktikum“ experimentelle Arbeiten der Studierenden unter Anleitung, vor allem in naturwissenschaftlichen Fächern.
Praxissemester
Ein „Praxissemester“ ist ein Abschnitt des Studiums, der zwar von der Hochschule geregelt wird, jedoch in einem Betrieb oder in einer anderen Einrichtung der Berufspraxis stattfindet.
Professor/in
Die Amtsbezeichnung für einen Hochschullehrer, der sein Fachgebiet in Forschung und Lehre selbständig vertritt, ist „Professor“.
Promotion
Das Verfahren zum Nachweis der Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Forschung, das bei Erfolg zum Doktorgrad führt, wird „Promotion“ genannt. Die Promotion setzt i. d. R. den Abschluss eines Hochschulstudiums mit gehobenem Prädikat (Note „gut“ und besser) voraus. Bestandteil der Promotion ist die Anfertigung einer selbständigen wissenschaftlichen Arbeit, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse bringen soll sowie eine mündliche Prüfung (Disputation oder Rigorosum). Die Promotion ist meist Voraussetzung für eine wissenschaftliche Laufbahn.
Propädeutikum
Ein „Propädeutikum“ ist eine dem 1. Semester eines Studiums vorgeschaltete Lehrveranstaltung, die auch „Vorkurs“ genannt wird. Sie dient der Vermittlung von Vorkenntnissen, die nicht generell Bestandteil schulischen Vorbildung sind, die man aber für den gewählten Studiengang von Anfang an braucht, beispielsweise spezielle Mathematikkenntnisse für ingenieurwissenschaftliche Studiengänge.
Proseminar
Ein „Proseminar“ führt Studienanfänger in grundlegende Problemstellungen und Lösungsansätze ihres Fachs ein. Zudem vermittelt es die Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens.
Prüfungsamt
Das „Prüfungsamt“ ist zuständig für die formale Abwicklung von Prüfungen. Hier erfährt man die Modalitäten für die Anmeldung, erhält Auskünfte über die einzuhaltenden Fristen und vieles Weitere mehr.
Prüfungsordnung
Die „Prüfungsordnung“ regelt den Ablauf eines Studiums und die dazu gehörigen Prüfungen. Sie legt Termine, Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sowie Prüfungsleistungen fest. Empfohlen wird, sich mit der Prüfungsordnung seines Studiums früh auseinanderzusetzen.





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