W
Wahlpflichtfach
Ein „Wahlpflichtfach“ ist ein Fach, das laut Prüfungs- oder Studienordnung aus einem festgeschriebenen Katalog von Fächern ausgewählt werden muss.
Wartezeit
Die Zeit zwischen dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung und dem beabsichtigten Studienbeginn, aber ohne die Zeiten, in denen bereits an einer anderen deutschen Hochschule studiert wurde, nennt sich „Wartezeit“. Bei der Vergabe von Studienplätzen, speziell im Auswahlverfahren, findet die Wartezeit Berücksichtigung.
Weiterführende Studiengänge
„Weiterführende Studiengänge“ verlangen i. d. R. als Zugangsvoraussetzung eine für den jeweiligen Studiengang einschlägige Vorbildung an einer Hochschule oder im Beruf. Sie richten sich an Interessenten, die ihre bisher erreichte hochschulische und/oder berufliche Qualifikation verbessern möchten und werden z.T. berufsbegleitend durchgeführt. Weiterführende Studiengänge schließen teilweise mit einem formalen Hochschulabschluss ab. Die Bezeichnungen der weiterführenden Studiengänge sind nicht einheitlich geregelt; darunter fallen u.a. „Aufbaustudiengänge“, „Weiterbildungsstudiengänge“, „Ergänzungsstudiengänge“ u.a.
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
„Wissenschaftliche Mitarbeiter“ der Hochschule sind in der Regel für einen befristeten Zeitraum eingestellt. Voraussetzung für die Anstellung ist ein akademischer Grad (Bachelor, Master etc.).
Wissenschaftliches Arbeiten
Eine Königsdisziplin der Hochschule. Für den Professor heißt wissenschaftliches Arbeiten, eigenständig zu forschen und das Ergebnis nach bestimmten Vorgaben aufzuschreiben. Studienanfänger arbeiten schon dann wissenschaftlich, wenn sie nach gewissen Regeln vorgehen: Geisteswissenschaftler müssen beispielsweise in ihren Seminararbeiten richtig zitieren, verschiedene Meinungen gewichten und zu einem Ganzen zusammenbringen, Naturwissenschaftler schreiben zu jedem Versuch ein Protokoll mit Theorieteil, Beschreibung des Experiments und Auswertung. (Quelle: Zeit chancen)
Wohnheim
„Wohnheime“ sind Wohnhäuser bzw. Unterkünfte für Studierende, die meist vom Studentenwerk unterhalten werden. Um einen Wohnheimplatz zu erhalten, muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Häufig müssen AntragstellerInnen eine Wartezeit hinnehmen, da die Wohnheimplätze nach Eingangsdatum des Antrages vergeben werden. Die Vergabe der freien Plätze für ein Wintersemester beginnt Mitte August, die für ein Sommersemester Ende Februar. Es ist daher empfehlenswert, Anträge möglichst frühzeitig zu stellen.





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