Studienausschuss

Zur Unterstützung seiner Arbeit setzt der Senat einen Studienausschuss ein, der beratende und beschließende Aufgaben hat. Dem Studienausschuss obliegt es,

 

  • Entscheidungen in grundsätzlichen Fragen des Lehr- und Studienbetriebs vorzubereiten,
  • zur Festsetzung von Zulassungszahlen Stellung zu nehmen,
  • Studien-, Prüfungs- und Promotionsordnungen der Fakultäten an Stelle des Senatsbeschlusses zuzustimmen,
  • Stellungnahmen zu Einrichtungen, wesentlichen Änderungen und Aufhebungen von Studiengängen vorzubereiten.

Zusammensetzung

Vorsitz

Der Universitätspräsident oder in seiner Vertretung der Vizepräsident für Lehre und Studium.

 

Mitglieder