Aufgaben und Zusammensetzung des Senats
Der Senat der Universität des Saarlandes nimmt Aufsichtsfunktionen wahr und ist das zentrale Organ der Ordnungsgebung. Die Zuständigkeiten des Senats sind in dem Gesetz über die Universität des Saarlandes (§ 19 Abs. 1 Universitätsgesetz (UG) vom 23. Juni 2004) geregelt.
Die Zusammensetzung des Senates der Universität des Saarlandes ergibt sich nach § 19 Abs. 5 Universitätsgesetz.
Gremienbetreuung - Senat
Dr. Katrin Baltes
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