Studienausschuss

Zur Unterstützung des Senats bei der Erfüllung seiner Aufgaben setzt der
einen Studienausschuss ein, der beratende und beschließende Aufgaben hat.
Dem Studienausschuss obliegt es,

  1. Entscheidungen in grundsätzlichen Fragen des
    Lehr- und Studienbetriebs vorzubereiten,
  2. zur Festsetzung von Zulassungszahlen Stellung zu nehmen,
  3. Studien-, Prüfungs- und Promotionsordnungen der Fakultäten
    an Stelle des Senatsbeschlusses zuzustimmen,
  4. Stellungnahme zu Einrichtungen, wesentliche Änderung
    und Aufhebung von Studiengängen vorzubereiten.