Erfindungsbewertung

 

Wird der Hochschule eine Erfindung gemeldet, so leitet diese die Unterlagen unverzüglich an die Patentverwertungsagentur weiter. Es beginnt der Prozess der Erfindungsbearbeitung. Nach einem oder mehreren Gesprächen mit dem Erfinder oder den Erfindern, in denen die Einzelheiten der Erfindung sowie die Rahmenbedingung (arbeitsrechtlicher Status des Erfinders, etc.) geklärt werden, nimmt die PVA eine Bewertung der Erfindung hinsichtlich Neuheit, Patentierbarkeit und Vermarktungschancen vor. Aufgrund dieser Bewertung entscheidet die Hochschule über die Inanspruchnahme oder Freigabe der Erfindung. Wird die Erfindung frei gegeben, so kann der Erfinder selbst entscheiden, ob er die Erfindung schutzrechtlich sichern möchte.

 

Im Falle einer Inanspruchnahme durch die Hochschule übernimmt die PVA in Zusammenarbeit mit Patentanwälten die schutzrechtliche Sicherung der Erfindung und arbeitet natürlich in enger Kooperation mit dem Erfinder eine Patentierungsstrategie aus.

 

Nach erfolgter Patentanmeldung beginnt der Prozess der Erfindungsvermarktung.

 

 

Kontakt:

Patentverwertungsagentur der saarländischen Hochschulen (PVA) 
Campus A1.1, Starterzentrum
66123 Saarbrücken

Fax: 0681/93 86 903

 

Ihre Ansprechpartner:

Dipl.-Kfm. Axel Koch 

(MBA)

a.koch(at)mx.uni-saarland.de

Tel.: 0681/93 86 376

 

Bereich Life Science:

Dr. Nicole Comtesse (MBA)

(Dipl.-Biol.)

n.comtesse(at)univw.uni-saarland.de

Tel.: 0681/302-6340

 

Bereich Computer Science:

Dr. Conny Clausen

(Dipl.-Math.)

c.clausen(at)univw.uni-saarland.de

Tel.: 0681/302-71302

 

Bereich Ingenieurwissenschaften/Physik:

Dr. Frank Döbrich

(Dipl.-Phys.)

f.doebrich(at)univw.uni-saarland.de

Tel.: 0681/302-6340