Prozess der Erfindungsbearbeitung

 

Nach dem Eingang der vollständigen Erfindungsmeldung beginnt eine Frist von maximal vier Monaten. Innerhalb dieser Frist wird die Erfindung von der Patentverwertungsagentur bewertet und eine Empfehlung über die Inanspruchnahme an die Hochschule abgegeben. Diese Frist kann auf zwei Monate verkürzt werden, wenn der Erfinder die baldige Veröffentlichung der Forschungsergebnisse plant. Spätestens nach Ablauf der Frist, in der Regel jedoch wesentlich früher, entscheidet die Hochschule über die Inanspruchnahme oder Freigabe der Erfindung.

 


PVA-Ablaufplan - zur Großansicht anklicken!

 

 

Kontakt:

Patentverwertungsagentur der saarländischen Hochschulen (PVA) 
Campus A1.1, Starterzentrum
66123 Saarbrücken

Fax: 0681/93 86 903

 

Ihre Ansprechpartner:

Dipl.-Kfm. Axel Koch 

(MBA)

a.koch(at)mx.uni-saarland.de

Tel.: 0681/93 86 376

 

Bereich Life Science:

Dr. Nicole Comtesse (MBA)

(Dipl.-Biol.)

n.comtesse(at)univw.uni-saarland.de

Tel.: 0681/302-6340

 

Bereich Computer Science:

Dr. Conny Clausen

(Dipl.-Math.)

c.clausen(at)univw.uni-saarland.de

Tel.: 0681/302-71302

 

Bereich Ingenieurwissenschaften/Physik:

Dr. Frank Döbrich

(Dipl.-Phys.)

f.doebrich(at)univw.uni-saarland.de

Tel.: 0681/302-6340