Durch das Zusammenwachsen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und ihrer Rechtsordnungen wird die Kooperation von Juristen unterschiedlicher nationaler Prägung immer wichtiger. Der Saarbrücker Aufbaustudiengang bietet im Ausland graduierten Juristinnen und Juristen die Möglichkeit, Grundzüge des deutschen Rechts zu erlernen und darüber eine Prüfung abzulegen. Gleichzeitig bereitet der Studiengang deutsche und nicht-deutsche Juristen, die ihre Ausbildung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union absolviert haben, auf die Niederlassung als europäische Rechtsanwälte vor.

Der LL.M. ist ein international anerkannter Abschluss mit hoher Reputation. Er bietet eine zusätzliche Qualifikation und verschafft große Vorteile auf dem Arbeitsmarkt. Teilnehmer am Saarbrücker Aufbaustudiengang erlernen die Grundzüge des deutschen Rechts, wobei sie ein Rechtsgebiet besonders vertiefen. Belegt werden das Pflichtfach Zivilrecht, zwei Wahlfächer sowie ein rechtsvergleichendes Tutorium. Das Pflichtfach Zivilrecht umfasst den Allgemeinen Teil des Bürgerlichen Rechts, das Schuldrecht und das Sachrecht. Hinzu kommen das entsprechende Verfahrens- bzw. Prozessrecht sowie Grundzüge des Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrechts. Die Wahlfächer sind Öffentliches Recht, Strafrecht, Familien- und Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht sowie Wettbewerbs- und Kartellrecht.

Studiengang Magister/Magistra der Rechte
Art des Studiengangs Aufbaustudiengang
   
Unterrichtssprache Deutsch
Regelstudienzeit 2 Semester
Abschluss Magister/Magistra der Rechte (LL.M.)
   
Studienbeginn Wintersemester
Bewerbungsfrist 15.09.2013 für das WS 2013/14
Wo bewerben Bei der Studiengangskoordinatorin
   
Studiengebühren 500€/Semester
   
Studienberatung Zentrale Studienberatung
Studienfachberatung Studiengangskoordination
Internetseite Zuständiger Lehrstuhl