Die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben hinzuwirken, ist gesetzliche Pflicht der Universität.
Als eine der ersten Einrichtungen im Saarland hat die Universität unter
Beteiligung der Frauenbeauftragten und des Beirats für Frauenfragen einen
Frauenförderplan in Kraft gesetzt und zwischenzeitlich fortgeschrieben.
Gegenüber dem Vorjahr sind hinsichtlich des Frauenanteils im Berichtsjahr
folgende Veränderungen zu verzeichnen:
Insgesamt sechs Professorinnen haben im Berichtsjahr die Universität
des Saarlandes verlassen. Der Frauenanteil im Bereich der studentischen Hilfskräfte
hat sich auf den Vorjahresstand eingependelt. Erfreulich ist die Entwicklung
beim befristeten und unbefristeten wissenschaftlichen Personal sowie bei den
wissenschaftlichen Assistentinnen/Oberassisten-tinnen und Hochschuldozentinnen.
Gleichwohl ist darauf hinzuweisen, dass im Bereich der höherwertigen
Stellen nach wie vor Nachholbedarf besteht. Die Weiterfinanzierung der zusätzlichen
fünf Stellen für wissenschaftliche Assistentinnen im Berichtsjahr
aus dem HW-Programm konnte sichergestellt werden.
Vom Frauenbüro der Universität organisiert wurde aus HWP-Mitteln
auch ein auf drei Jahre angelegtes Mentoringprogramm eingerichtet, durch das
20 Nachwuchswissenschaftlerinnen der UdS auf dem Weg zur Professur mit Betreuung
und Fortbildungsveranstaltungen unterstützt werden.
Weitere Maßnahmen der Frauenförderung sind: