Jahresbericht der Universitätsleitung - 2001
 

7. Gleichstellung von Frauen und Männern

Die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben hinzuwirken, ist gesetzliche Pflicht der Universität.

Als eine der ersten Einrichtungen im Saarland hat die Universität unter Beteiligung der Frauenbeauftragten und des Beirats für Frauenfragen einen Frauenförderplan in Kraft gesetzt und zwischenzeitlich fortgeschrieben.
Gegenüber dem Vorjahr sind hinsichtlich des Frauenanteils im Berichtsjahr folgende Veränderungen zu verzeichnen:

Insgesamt sechs Professorinnen haben im Berichtsjahr die Universität des Saarlandes verlassen. Der Frauenanteil im Bereich der studentischen Hilfskräfte hat sich auf den Vorjahresstand eingependelt. Erfreulich ist die Entwicklung beim befristeten und unbefristeten wissenschaftlichen Personal sowie bei den wissenschaftlichen Assistentinnen/Oberassisten-tinnen und Hochschuldozentinnen. Gleichwohl ist darauf hinzuweisen, dass im Bereich der höherwertigen Stellen nach wie vor Nachholbedarf besteht. Die Weiterfinanzierung der zusätzlichen fünf Stellen für wissenschaftliche Assistentinnen im Berichtsjahr aus dem HW-Programm konnte sichergestellt werden.
Vom Frauenbüro der Universität organisiert wurde aus HWP-Mitteln auch ein auf drei Jahre angelegtes Mentoringprogramm eingerichtet, durch das 20 Nachwuchswissenschaftlerinnen der UdS auf dem Weg zur Professur mit Betreuung und Fortbildungsveranstaltungen unterstützt werden.

Weitere Maßnahmen der Frauenförderung sind:


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