Das saarländische Universitätsgesetz (UG) verpflichtet die Universität des Saarlandes, sich an Veranstaltungen der Weiterbildung zu beteiligen
(§ 2 Abs. 1 & 3). Die Universität ist nicht nur aufgefordert, Maßnahmen der Hochschule in eigener Zuständigkeit anzubieten, sondern auch bei den Angeboten anderer Träger mitzuwirken. Zur Zeit bietet die Universität gemäß diesem Auftrag Veranstaltungen u.a. in Zusammenarbeit mit der Europäischen Akademie Otzenhausen e.V., dem Minister für Inneres, Kultur und Europa, der Saarbrücker Akademie für Ältere, der Volkshochschule St. Ingbert, dem Landesjugendamt, dem Institut d' Etudes Françaises u.a. an. Diese Veranstaltungen stehen Interessierten in der Regel unabhängig von Berufszugehörigkeit und Vorbildung offen.


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