3. Was brauchen Sie für die Einschreibung?

  1. Ihren Antrag auf Immatrikulation als Gasthörer (mit den aus dem Studienführer Weiterbildung ausgewählten Lehrveranstaltungen) und

  2. den Gasthörerschein (ebenfalls mit den ausgewählten Lehrveranstaltungen).

  3. Sie benötigen für die Einschreibung eine Einzahlungsquittung über die Einzahlung von  61,30€ bzw. 91,30 € (das ist die Gasthörergebühr in Höhe von  60,00€ bzw.  90,00€ und ein Versicherungsbeitrag in Höhe von  1,30€) auf das 
    Konto der Universität des Saarlandes, (Konto Nr.: 330000) bei der Bank1Saar, Saarbrücken (BLZ 591 900 00). Zu Gunsten des Titels 824 00 00.
     HINWEIS:
     Im Verwendungszweck des Zahlungsbelegs ist bei "Wiedereinschreibern" unbedingt die Matrikelnummer anzugeben. Sofern Sie sich zum ersten Mal als Gasthörer/in anmelden, tragen Sie unter Verwendungszweck bitte Ihren vollständigen Namen ein.

Ihre Einschreibung ist nur möglich, wenn die Unterlagen von Ihnen vollständig ausgefüllt vorgelegt werden.

Durch die Einschreibung erhalten Sie den Status eines Gasthörers der Universität des Saarlandes. Auf Ihrem Gasthörerschein können Sie sich die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen bestätigen ("testieren") lassen.

 

Anmeldeformular zur Immatrikulation

Antrag (Formblatt)